zur Navigation, zu nützlichen Links

Rechtswörterbuch

Inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr.

Warenverkehrsfreiheit

zurück
 

Die Warenverkehrsfreiheit gehört zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union (EU) und ermöglicht, dass Waren, die sich am freien Markt eines Mitgliedstaates befinden, weil sie dort erzeugt oder gemäß den geltenden Bestimmungen aus Drittstaaten eingeführt wurden, im gesamten Binnenmarkt frei zirkulieren können.

Rechtsanwalt
finden