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Rechtswörterbuch

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Wiederaufnahme

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Die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens bezweckt die Aufhebung einer die Sache erledigenden Entscheidung wegen eines gravierenden Mangels bei Gewinnung der Entscheidungsgrundlagen und ihre Ersetzung durch eine fehlerfreie Entscheidung.

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