Rechtswörterbuch
Als Winkelschreiber wird jene Person bezeichnet, die, ohne dazu befugt zu sein, gewerbsmäßige Eingaben verfasst, Parteien vertritt oder Rechtsauskünfte erteilt. Verhalten dieser Art bildet ein strafbares Vergehen, das je nach Tätigkeitsbereich des Winkelschreibers entweder von den Gerichten oder den Verwaltungsbehörden geahndet wird.