Rechtswörterbuch
Das Zustimmungsverfahren bezeichnet ein EU-Gesetzgebungsverfahren, im Rahmen dessen der Rat der Europäischen Union bestimmte, besonders wichtige Entscheidungen nur mit Zustimmung des Europäischen Parlaments (in einer einzigen Lesung) fassen kann, beispielsweise beim Beitritt neuer Mitgliedstaaten.