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Steuerliche Sonderregelungen

Auf der Website des BMF finden Sie alle Informationen und Antragsmöglichkeiten zu steuerlichen Erleichterungen.

Ein Antrag auf Stundung des Abgabenrückstands ist vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Änderungen bis 30.6.2021 möglich.

Die Antragstellung erfolgt mittels Formular an corona@bmf.gv.at oder über Ihren FinanzOnline Zugang. Für Fragen zu diesen Themen steht die BMF-Nummer 050 233 233 zum Ortstarif (Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr) zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 04.03.2021

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