Steuerliche Sonderregelungen
Auf der Website des BMF finden Sie alle Informationen sowie das Antragsformular betreffend die folgenden steuerlichen Erleichterungen:
- Herabsetzung der Einkommen-/Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 (bis auf Null)
- Zahlungserleichterungen (Stundung oder Ratenzahlung)
- Säumniszuschläge
- Fristerstreckung für die Abgabe von Jahressteuererklärungen für 2019
- Nichtfestsetzung von Verspätungszuschlägen
Die Antragstellung erfolgt mittels Formular an corona@bmf.gv.at oder über Ihren FinanzOnline Zugang. Für Fragen zu diesen Themen steht die BMF-Nummer 050 233 233 zum Ortstarif (Mo - Do 07:30 bis 15:30 Uhr; Fr 07:30 bis 12:00 Uhr) zur Verfügung.