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AVO Plus – Ab 1.1.2015 neues Veranlagungsgefäß in der Zusatzpension Teil B

Ab 1. Jänner 2015 steht in der Zusatzpension Teil B grundsätzlich als weiteres Veranlagungsgefäß der AVO Plus zur Verfügung.

ACHTUNG:
Möchten Sie in das neue Veranlagungsgefäß AVO Plus wechseln, muss Ihr schriftlicher Antrag bis spätestens 30. November 2014 in Ihrer Rechtsanwaltskammer einlangen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den AVO Plus nur wählen können, wenn dieses Veranlagungsgefäß in § 11a der Satzung Teil B Ihrer Rechtsanwaltskammer bereits vorgesehen ist!


Im AVO Plus erfolgt die Veranlagung nach einer Wertsicherungsstrategie, die eine Kapitalerhaltungsgrenze von 95% bezogen auf das jeweilige bevorstehende Kalenderjahr vorsieht.

Weiterführende Informationen zum AVO Plus finden Sie hier:

Factsheet AVO Plus

Weiterführende Informationen zum Unterschied zwischen AVO Classic und AVO Plus finden Sie hier:

Lazard - Anlagenvergleich AVO Classic - AVO Plus

Das Antragsformular finden Sie hier:
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien

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