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Bessere Gesetze - Weniger Staat: Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) stellt den Wahrnehmungsbericht 2000/2001 vor

Wien, am 17. Dezember 2001: Im nunmehr fertiggestellten Wahrnehmungsbericht stellt der Österreichische Rechtsanwaltskammertag mit großer Sorge fest, daß die Qualität der Gesetze merklich nachläßt.

Weiterer Schwerpunkt der Kritik: die Gesetzesflut. Die Anwaltskammern, welchen ein Begutachtungsrecht zusteht, waren im Berichtszeitraum mit nahezu 350 teilweise äußerst umfangreichen Gesetzesentwürfen befaßt. Die oftmals extrem kurze Begutachtungsfrist führt dazu, daß in vielen Fällen eine fundierte Stellungnahme faktisch unmöglich wird. Qualitätsverlust der Gesetze, da unter Zeitdruck leichter Fehler passieren können, ist die Folge. Auch die Verweisungspraxis des Gesetzgebers trägt dazu bei, die Qualität der Normen zu verschlechtern, da die Gesetzeslage dadurch immer unübersichtlicher wird.

Die überlange Verfahrensdauer bei Zivil- und Strafsachen und vor allem beim Verwaltungsgerichtshof ist nach wie vor ein schwerwiegendes Problem.

Mit dem Wahrnehmungsbericht werden vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag Mängel der Rechtspflege und Verwaltung aufgezeigt, sowie Verbesserungsvorschläge und Anregungen zur Rechtspolitik eingebracht.

Bei Formvorschriften wird das Problem geortet, daß diese vielfach nicht mehr zur Erreichung ihres ursprünglichen Schutzzweckes erforderlich sind und sachlich nicht gerechtfertigte Hindernisse (Zusatzkosten und zeitliche Verzögerungen) für den rechtsgeschäftlichen Verkehr darstellen. Dies ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung (Bydlinski/Bydlinski, Gesetzliche Formgebote für Rechtsgeschäfte auf dem Prüfstand, 2001). Auch das Signaturgesetz ist bis hin zur Richtlinienwidrigkeit mangelhaft. In der derzeitigen Form kann die sichere elektronische Signatur nicht nutzbringend eingesetzt werden, da viele Rechtsgeschäfte von der sicheren Signatur ausgenommen sind. Die sichere Signatur ersetzt - wie angeordnet - die Schriftform mit Unterschriftlichkeit und stellt technisch sicher, daß die Erklärung tatsächlich vom Absender stammt. Es ist deshalb nicht einzusehen, warum dies nicht auch für Erklärungen, die beglaubigungspflichtig sind, gelten soll. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag fordert daher dingend die Sanierung des Signaturgesetzes.

Rechtsanwälte unterstützen eGovernment

Anläßlich der Präsentation des Wahrnehmungsberichtes 2000/2001 weist Dr. Gerhard Benn-Ibler, Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, darauf hin, daß zwischen Gerichten und Rechtsanwälten mit dem Elektronischen Rechtsverkehr derzeit die größte Europäische eGovernment-Lösung in Nutzung steht. „Dieser Elektronische Rechtsverkehr soll zu einem umfassenden Verkehr mit allen Behörden und auch zwischen Rechtsanwälte ausgebaut werden. Rechtsanwälte sind damit der erste Ansprechpartner des Bürgers im eGovernment“, so Dr. Benn-Ibler.

„Sicherheit in Österreich, Europa und der Welt / Freiheitsrechte der Bürger“:

Dr. Klaus Hoffmann, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, stellt kritisch fest, daß nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 viele Staaten mit Maßnahmen reagieren, die rigoros in die persönlichen Freiheitsrechte der Bürger eingreifen. Dabei ist zu beobachten, daß Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung erst dann öffentlich diskutiert werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. „Damit werden die elementaren Grundsätze des Rechtsstaates gefährdet, womit Terroristen ihr Ziel die demokratische Welt zu destabilisieren verwirklicht haben. Eine Überprüfung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Bürgerrechte muß daher zwingend erfolgen und wird gefordert“, so Dr. Hoffmann.

Novellierung der „Geldwäscherichtlinie“:

Im November 2001 wurde die Änderung der Geldwäscherichtlinie beschlossen. Die Rechtsanwälte sind einbezogen. Die Richtlinie sieht allerdings vor, daß nicht nur die Vertretung, sondern auch die Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt von der Meldepflicht ausgenommen ist. Damit ist der Rat der Forderung des Europäischen Parlaments und der Rechtsanwaltschaften der Europäischen Union gefolgt, daß der Bürger jederzeit die Möglichkeit haben muß, sich mit seinem Anliegen an einen verschwiegenen Anwalt zu wenden. Dieses Bürgerrecht darf nicht der Terrorbekämpfung geopfert werden. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag appelliert an den österreichischen Gesetzgeber, die Geldwäscherichtlinie so umzusetzen, daß die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts jedenfalls gewahrt bleibt.

Der Wahrnehmungsbericht 2000/2001 ist von der Internet-Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages unter www.rechtsanwaelte.at in Vollversion abrufbar.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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