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Erste Anwaltliche Auskunft wird ab 1. November 2015 vorübergehend eingestellt

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass die kostenlose Erste Anwaltliche Auskunft in den Rechtsanwaltskammern ab 1. November 2015 vorübergehend eingestellt wird.

Wir bitten Sie, sich mit Ihren Anfragen bis zur Wiederaufnahme der Ersten Anwaltlichen Auskunft an die Amtstage der Gerichte zu wenden. 

Grund für die vorübergehende Aussetzung der Ersten Anwaltlichen Auskunft ist die seit Jahren nicht erfolgte Inflationsanpassung der Tarife im Rechtsanwaltstarifgesetz.

Konkret ist seit der letzten Anpassung im Jahr 2008 eine Geldentwertung von 15 % eingetreten. In den letzten Jahrzehnten war es gängige Praxis, die Tarifansätze immer dann anzupassen, wenn ein Schwellenwert von
10 % erreicht wurde. Die Rechtsanwaltschaft fordert daher bereits seit drei Jahren, als dieser Wert überschritten wurde, eine umgehende Inflationsanpassung der gesetzlichen Tarife, wie sie im Rechtsanwaltstarifgesetz vorgesehen ist. Da diese gesetzlich vorgesehene Inflationsanpassung bislang nicht erfolgt ist, sieht sich die Rechtsanwaltschaft gezwungen, erste Protestmaßnahmen zu ergreifen. Wir bitten Sie um Verständnis.

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