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Kundmachung der Änderung des § 7 der Satzung Teil B 2018

Auf Initiative der im ÖRAK eingerichteten Arbeitsgruppe der Rechtsanwaltsanwärter wurde § 7 der Satzung Teil B 2018 geändert. Künftig soll eine Beitragsermäßigung bei Ersteintragung für insgesamt zweimal 12 Kalendermonate möglich sein. Durch die bisherige Regelung der Beitragsermäßigung für 2 Kalenderjahre wurden jene Personen benachteiligt, die sich erst am Ende des Kalenderjahres in die Liste der Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen eintragen ließen. Durch die neue Regelung wurde diese Benachteiligung beseitigt. Bei der Vertreterversammlung am 24.05.2019 wurde die Änderung einstimmig beschlossen. Mit Bescheid vom 03.06.2019 hat der Bundesminister für Justiz die Änderung genehmigt.

 

Die Änderung der Satzung Teil B 2018 wurde am 11.06.2019 auf der Homepage des ÖRAK unter Kundmachungen veröffentlicht. Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der darauffolgende Tag. Die aktuelle Fassung der Satzung Teil B 2018 finden Sie hier.

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