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Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015)

Die Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages hat bei ihrer Tagung am 26.09.2015 Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes (RL-BA 2015) beschlossen. 

Die RL-BA 1977 wurden dahingehend geändert, dass überholte, nicht mehr zeitgemäße und durch inzwischen bestehende Vorschriften in der RAO entbehrlich gewordene Regelungen angepasst wurden. Dabei wurde auch einerseits die Gesamtsystematik der Richtlinien geändert, es ist aber auch zu einer Vereinheitlichung der Begriffe gekommen. Wegen des bestehenden Sachzusammenhanges wurde die Richtlinie für die Ausbildung von Rechtsanwaltsanwärter (RL-RAA) in die RL-BA 2015 integriert.

Die Änderungen treten mit 01.01.2016 in Kraft. Die RL-BA 1977 und die RL-RAA treten mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft. Für Sachverhalte bis einschließlich 31.12.2015 gelten weiterhin die RL-BA 1977.

Die entsprechende Kundmachung vom 28.09.2015 finden Sie hier sowie in der November-Ausgabe des Anwaltsblattes unter der Rubrik Amtliche Mitteilungen.

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