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Staatsanwaltschaftsgesetz

Die Begutachtungsfrist zum Staatsanwaltschaftsgesetz endete am 05.05.2015. Einige Empfehlungen des Beratungsgremiums zur Reform der Berichtspflichten und des Weisungsrechts wurden berücksichtigt. Zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung wurden in berichtspflichtigen Strafsachen neue Regelungen determiniert (§ 8 StAG nF). Außerdem soll ein sogenannter „Weisenrat“ eingerichtet werden (§ 29b StAG nF). Dieser beratende Beirat für den ministeriellen Weisungsbereich soll bei der Generalprokuratur angesiedelt sein, um den Anschein einer allfälligen politischen Beeinflussung der Strafverfolgungsbehörden zu beseitigen.

Der ÖRAK begrüßt die geplanten Regelungen in seiner Stellungnahme grundsätzlich. In Zusammenhang mit der in der Bestimmung des § 8 Abs 1 StAG nF vorgesehenen Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft wird allerdings die Einführung einer Berichtspflicht der Staatsanwaltschaft an die zuständige Oberstaatsanwaltschaft angeregt, wenn der Beschuldigte dies ausdrücklich verlangt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellungnahme des ÖRAK, welche Sie hier finden.

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