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WiEReG – erhöhtes Beratungsaufkommen

Das BMF wird demnächst Schreiben an jene Rechtsträger schicken, die gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) einer Meldepflicht unterliegen und für die bis zum Stichtag am 9. April 2018 noch keine Meldung eingelangt ist.

Bis 1. Juni 2018 ist das verpflichtend zu erledigen! Es wird erwartet, dass ein Großteil der Betroffenen einen berufsmäßigen Parteienvertreter mit der Feststellung, Meldung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer beauftragen und dadurch ein erhöhter Beratungsbedarf bei Rechtsanwälten entstehen wird.

Bitte informieren Sie sich daher auf der Informationsseite www.bmf.gv.at/wiereg (s. insb die zahlreichen Fallbeispiele) über die gesetzlichen Bestimmungen und beachten Sie das Informationsschreiben des BMF vom 11. April 2018. Die Meldefunktionalität für berufsmäßige Parteienvertreter wird ab dem
2. Mai 2018 über das Unternehmensserviceportal verfügbar sein.

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