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19/2020
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    Law-Updates    
   

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Änderungen der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Eine Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV geändert wird, wurde am 10. November 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 472/2020) kundgemacht und trat mit 11. November 2020 in Kraft. Mit dieser Verordnung werden insb. die Öffnungszeiten für Betriebsstätten des Handels eingeschränkt und Regelungen iZm mit dem Betreten von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen sowie von Kranken- und Kuranstalten geändert.

Eine weitere Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung – COVID-19-SchuMaV geändert wird (2. COVID-19-SchuMaV-Novelle), wurde am 11. November 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 476/2020) kundgemacht und tritt mit 13. November 2020 in Kraft. Mit dieser Verordnung wird die in § 2 geregelte Ausgangsbeschränkung bis 22. November 2020 verlängert.

Informationen zur COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sowie FAQs und eine Darstellung des der Verordnung zugrundeliegenden Sachverhalts inkl. Erläuterungen sind auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz abrufbar.

 
 

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Ausgangsregelung - Bestätigung für Kanzleiangestellte

Hier können Sie ein Muster für eine Bestätigung für Kanzleiangestellte im Zusammenhang mit § 2 COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung herunterladen.

 
 

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Kontaktpersonennachverfolgung

Das aktuelle Dokument des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur „Behördlichen Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung“ (Stand: 4. November 2020) finden Sie hier.

 
 

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Weitere Informationen zu COVID-19

Bitte beachten Sie unsere laufend aktualisierten Informationen auf der Website des ÖRAK.

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass es sich bei den Informationen in diesem Newsletter sowie auf der Website des ÖRAK um keine abschließende Darstellung handelt und diese ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen nicht ersetzen können.

 
 
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Forum Finanz: Das WiEReG Compliance-Package

Das BMF lädt herzlich zur Online-Informationsveranstaltung "WiEReG Compliance-Packages – Erstellung, Meldung, Abfrage, Nutzen – Informieren Sie sich über die neuen Möglichkeiten" am 17. November 2020, von 14:00 bis 15:30 Uhr, ein.

Mit der Einführung der WiEReG Compliance-Packages wird das Register der wirtschaftlichen Eigentümer ab dem 10. November 2020 um eine innovative Funktionalität erweitert. So können erstmals die für die Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer verwendeten Dokumente mit der Meldung an das Register übermittelt und von verpflichteten Unternehmen für die Zwecke der Überprüfung eingesehen werden.

Der fachliche Leiter der WiEReG Registerbehörde, Mag. Alexander Peschetz, wird Grundsätze erläutern und die neuen Meldeformulare sowie die neuen Funktionalitäten des WiEReG Management Systems und des WiEReG Webservice vorstellen. Mag. Stefanie Swatek, Rechtsanwältin bei Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH, wird näher ausführen, wie die Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer und die Erstellung von Compliance-Packages in der Praxis anhand des neuen WiEReG BMF-Erlasses erfolgt. Mag. Alexander Winkler, öffentlicher Notar in Wien, wird näher ausführen, wie öffentliche Urkunden durch eine notarielle Bestätigung ersetzt werden können und wie Notare bei der Erstellung solcher Bestätigungen vorgehen sollten.

Erfahren Sie welche zukünftigen Möglichkeiten sich ergeben und wie Sie die Erstellung von Compliance-Packages in Ihr Leistungsangebot aufnehmen können. Diskutieren Sie im Anschluss mit den Experten über die neuen Möglichkeiten, die sich für Sie und Ihre Klienten ergeben werden.

Es wird um Anmeldung bis 14. November 2020 gebeten. Die Anmeldung finden Sie hier.

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen wird die Veranstaltung als Skype-Online-Meeting durchgeführt. Das BMF ersucht darum, die mit der Zusage der Teilnahme versendeten Links nicht weiterzugeben, um einer Systemüberlastung vorzubeugen.

Zusätzlich übermittelt das BMF folgende Informationen:

  • Aktuelle Ausgabe der fachlichen News, in der über die ab dem 10. November 2020 geltenden Neuerungen informiert wird, siehe hier.
  • Folder des BMF zum Compliance-Package, der zur Weitergabe an Klienten gedacht ist, siehe hier.
  • Leitfaden zur Setzung von Vermerken im Register der wirtschaftlichen Eigentümer, siehe hier.

 

 
 
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