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23/2020
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3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (3. COVID-19-SchuMaV) wurde am 16. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 566/2020) kundgemacht und trat mit 17. Dezember 2020 in Kraft. Gleichzeitig trat die 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung außer Kraft.

Gem. § 6 Abs. 2 ist beim Betreten von Arbeitsorten ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen, sofern nicht ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann.

Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der Verordnung.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 26. Dezember 2020 außer Kraft. 

Informationen zu dieser Verordnung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 

 
 

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Änderung der Verordnung über besondere Vorkehrungen im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19

Die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über besondere Vorkehrungen im Anwendungsbereich des Strafvollzugsgesetzes zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 120/2020, wurde neuerlich geändert und am 16. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 569/2020) kundgemacht.

Die Änderungen traten mit 17. Dezember 2020 in Kraft.

 
 

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Änderung der COVID-19-Einreiseverordnung

Die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Einreiseverordnung geändert wird, wurde am 15. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 563/2020) kundgemacht.

Die Verordnung samt Anlagen finden Sie hier. Die Änderungen treten mit 19. Dezember 2020 in Kraft.

 
 

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3. VO Lockdown-Umsatzersatz

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes für vom Lockdown direkt betroffene Unternehmen (3. VO Lockdown-Umsatzersatz) wurde am 16. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 567/2020) kundgemacht und trat am 17. Dezember 2020 in Kraft.

Die Verordnung samt Anlage finden Sie hier.

 
 

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Änderung des ABGB und des AVRAG

Das Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden, wurde am 15. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 131/2020) kundgemacht. Mit dieser Novelle wird – rückwirkend ab November 2020 – ein Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit eingeführt. 

 
 

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Weitere Informationen zu COVID-19

Bitte beachten Sie unsere laufend aktualisierten Informationen auf der Website des ÖRAK.

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass es sich bei den Informationen in diesem Newsletter sowie auf der Website des ÖRAK um keine abschließende Darstellung handelt und diese ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen nicht ersetzen können.

 
 
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RADOK Kollektivverträge Online - KVSystem 2021

Ab Anfang nächsten Jahres können Sie über den Mitgliederbereich der ÖRAK-Website um nur EUR 124,00 zzgl. USt bis zum 30. Juni 2021 und EUR 220,00 zzgl. USt bis zum 31. Dezember 2021 auf das Kollektivverträge Online - KVSystem, Österreichs umfassendstes Informationssystem zum Thema Kollektivverträge, zugreifen (insgesamt 30 Abfragen im KVSystem pro Quartal sind möglich). 

Über das KVSystem sind mehr als 700 aktuelle Kollektivverträge und Zusatzvereinbarungen in ihrer aktuellen und teilweise auch ihrer historischen Fassung abrufbar. Die Anmeldeformulare sowie die AGB 2021 zu diesem Dienst finden Sie im Mitgliederbereich unter Services extern.

 
 
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Legal Tech Konferenz 2020

Am 11. November 2020 hat die mittlerweile vierte von Future-Law veranstaltete Legal Tech Konferenz 2020, diesmal in virtueller Form, stattgefunden. Die Konferenzaufnahmen sind noch bis Ende März 2021 gegen eine Gebühr von EUR 49,99 zzgl. USt hier abrufbar.

 
 
    tipps    
   

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CCBE-Leitfaden zur Nutzung von „remote working tools“ durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat einen Leitfaden „CCBE Guidance on the use of remote working tools by lawyers and remote court proceedings“ veröffentlicht. Dieser Leitfaden ist hier abrufbar. Mit diesem Papier möchte der CCBE Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten einige Hinweise und Orientierungshilfen zum Einsatz von Fernarbeitstools und zur Durchführung von Ferngerichtsverfahren geben. Dabei werden insbesondere die Geschäftsbedingungen einer Reihe von häufig genutzten Plattformen verglichen und vor allem Themen, wie die Zugänglichkeit und Transparenz, Datenverantwortlichkeit, Speicherung der Daten und die technische Sicherheit, aufgezeigt.

 
 

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Stellungnahme und Webinar des CCBE zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2020 veröffentlichte der CCBE eine Stellungnahme zur Situation der Rechtsberufe in der Türkei (abrufbar hier). In dieser fordert der CCBE die türkischen Behörden auf, die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten, indem sie die Verfolgung von Anwälten beenden und von allen Maßnahmen absehen, die die Unabhängigkeit, Integrität und Meinungsfreiheit der Anwaltschaft in der Türkei beeinträchtigen können. Zudem wurde das „Webinar on the situation of the legal profession in Turkey“ organisiert. Das Webinar wurde aufgezeichnet und ist über die Website und die sozialen Medien des CCBE verfügbar (abrufbar hier).

 
 

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Anleitung zur Anwendung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Terrorismus

Die Internationale Juristenkommission (ICJ) hat gemeinsam mit ihren Partnern eine Anleitung für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte zur Anwendung der EU-Richtlinie 2017/541 zur Bekämpfung des Terrorismus (Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte vor Gericht) veröffentlicht.

Nähere Informationen zu diesem Projekt sowie die Anleitung in allen Projektsprachen finden Sie hier.

 
 

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Gründung des DAV-Österreich

Mit der kürzlich erfolgten Gründung des DAV-Österreich, einem Auslandvereins des DAV (Deutscher Anwaltverein), soll der berufliche Austausch der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland und Österreich gefördert sowie grenzüberschreitende Projekte und Initiativen ermöglichet werden. 

 
 

 

 

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