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9/2020
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    Law-Updates    
   

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Konjunkturstärkungsgesetz 2020

Am 24. Juli 2020 wurde das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 96/2020) kundgemacht, mit dem eine Verlustrechnung mittels Verlustrücktrag und eine degressive Absetzung für Abnutzung ermöglicht wird. Außerdem wurde der Eingangssteuersatz rückwirkend ab 1. Jänner 2020 von 25% auf 20% gesenkt. Abgabenstundungen, die nach dem 15. März 2020 bewilligt worden sind, werden bis 15. Jänner 2021 verlängert. Stundungszinsen sollen keine vorgeschrieben werden. Nicht aufgenommen wurde hingegen die unwiderlegliche Vermutung zu Gunsten der Abgabenbehörde, dass ihr für Abgaben im Zeitraum zwischen 15. März 2020 und 31. März 2022 die Zahlungsunfähigkeit des Abgabenschuldners weder bekannt war noch bekannt sein musste. Der ÖRAK hat sich im Begutachtungsverfahren klar gegen diese verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmung ausgesprochen.

 
 

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Investitionsprämiengesetz 2020

Mit dem ebenfalls am 24. Juli 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 88/2020) kundgemachten Investitionsprämiengesetz werden Investitionen mit 7% gefördert, bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science beträgt die Prämie 14%. Der Fördertopf ist mit einer Milliarde Euro gefüllt. Von der Unterstützung ausgenommen sind allerdings klimaschädliche Investitionen.

 
 

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Grundbuchs-Novelle 2020 – Kundmachung

Des Weiteren wurde am 24. Juli 2020 die Grundbuchs-Novelle 2020 (siehe auch Infom@il 8/2020) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 81/2020) kundgemacht. 

 
 

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Änderung der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2

Am 24. Juli 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der die Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 geändert wird, im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 336/2020) kundgemacht.

 
 

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Mitteilung der EU-Kommission für nationale Gerichte beim Umgang mit der Offenlegung vertraulicher Informationen

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über den Schutz vertraulicher Informationen durch nationale Gerichte in Verfahren zur privaten Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts angenommen (abrufbar hier). Diese soll den nationalen Gerichten praktische Anleitungen für die Auswahl wirksamer Schutzmaßnahmen geben, wobei unter anderem die besonderen Umstände des Falles, die Art der beantragten Informationen, der Umfang der Offenlegung, die betroffenen Parteien und Beziehungen sowie der Verwaltungsaufwand und die Kostenfolgen berücksichtigt werden. Die Mitteilung ist für die nationalen Gerichte jedoch nicht bindend und bewirkt weder eine Änderung bestehender Rechtsvorschriften der EU oder der Mitgliedstaaten, noch der nationalen Verfahrensvorschriften für Zivilverfahren oder der Vertraulichkeit der anwaltlichen Korrespondenz.

 
 
    veranstaltungen    
   

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Seminare des Österreichischen Rechtsanwaltsvereins im Herbst 2020

Grundlehrgang für Kanzleiangestellte

Beginn: 15. September 2020, Details und Anmeldung hier

Einführungsseminar für Kanzleiangestellte

Beginn: 7. Oktober 2020, Details und Anmeldung hier

Kurrentien-Grundseminar für Kanzleiangestellte

Beginn: 3. November 2020, Details und Anmeldung hier

Fristen-Intensivkurs für Kanzleiangestellte

Beginn: 9. November 2020, Details und Anmeldung hier

 

 
 
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