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13/2020
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3., 4., und 5. COVID-19-Gesetz - Kundmachung

Am 2. April 2020 haben die Regierungsparteien drei umfangreiche Gesetzespakete, das 3. COVID-19-Gesetz, das 4. COVID-19-Gesetz und das 5. COVID-19-Gesetz, im Parlament eingebracht, die insgesamt 92 Artikel umfassen. Diese Gesetze wurden am 2. April 2020 im Budgetausschuss behandelt und am 3. April 2020 im Nationalrat sowie am 4. April 2020 im Bundesrat beschlossen. Die Kundmachungen im Bundesgesetzblatt erfolgten ebenfalls bereits am 4. April 2020: BGBl. I Nr. 23/2020BGBl. I Nr. 24/2020BGBl. I Nr. 25/2020

Auf unserer Website haben wir die für die Rechtsanwaltschaft wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst. Bitte beachten Sie die jeweiligen Inkrafttretens-Bestimmungen und, dass die Zusammenfassung auf unserer Website nur Teile der drei Gesetzespakete behandelt und ein genaues Studium der Gesetze nicht ersetzen kann.

 
 

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Unterstützungs- und Fördermaßnahmen

Auf unserer Website finden Sie laufend aktualisierte Informationen zu Unterstützungs- und Fördermaßnahmen.

Bitte beachten Sie insbesondere die Änderungen iZm dem Härtefallfonds, welche mit dem 3. COVID-19-Gesetz vorgenommen wurden.

Informationen zum Corona Hilfs-Fonds und weitere Informationen zu Unterstützungs- und Fördermaßnahmen finden Sie auch auf der Homepage des Finanzministeriums.

 
 
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Weitere Informationen zu COVID-19

Bitte beachten Sie unsere laufend aktualisierten Informationen auf der Website des ÖRAK!

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass es sich bei den Informationen in diesem Newsletter sowie auf der Website des ÖRAK um keine abschließende Darstellung handelt und diese ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen nicht ersetzen können. Manche der dargestellten Aspekte können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Wir laden Sie daher ein, unseren Informationsbereich auf https://www.rechtsanwaelte.at wiederkehrend zu besuchen.

 
 
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