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16/2020
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COVID-19 Härtefallfonds – Antragstellung Phase 2

Die Antragstellung für Phase 2 des Härtefallfonds ist ab Montag, 20. April 2020, ausschließlich online auf der Website der WKO möglich. Auch in Phase 2 sind die Mitglieder der freien Berufe antragsberechtigt.

Wesentliche Änderungen zu Phase 1:

  • Die bisherige Einkommensobergrenze entfällt ebenso wie die bisherige Einkommensuntergrenze. Es müssen jedoch in einem rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid aus dem Zeitraum 2015 bis 2019 positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb vorhanden sein.
  • Nebeneinkünfte sind nun möglich, werden jedoch bei der Ermittlung des Förderzuschusses angerechnet und können die Förderhöhe entsprechend reduzieren.
  • Auch das Vorliegen einer Mehrfachversicherung ist kein Ausschlussgrund mehr.
  • Darüber hinaus sind nun auch Gründer förderberechtigt (Gründung zwischen 1. Jänner und 15. März 2020).


Der Förderzuschuss beträgt maximal 2.000 Euro pro Monat über maximal drei Monate – also gesamt bis zu 6.000 Euro. Die Förderung erfolgt im Nachhinein. Basis zur Berechnung ist der Nettoeinkommensentgang. Förderzuschüsse, die bereits in Phase 1 gewährt wurden, werden in Phase 2 ehestmöglich angerechnet.

Generell ist die Antragstellung für den Härtefallfonds weiterhin bis 31. Dezember 2020 möglich.

Zur Vorbereitung steht Ihnen hier ab heute ein Muster-Formular zur Einreichung zur Verfügung.

Weitere Informationen, insbesondere auch darüber wie Sie sich auf die Antragstellung in Phase 2 vorbereiten können, finden Sie hier.

Bitte beachten Sie auch unsere laufend aktualisierten Informationen zu Unterstützungs- und Fördermaßnahmen auf der Website des ÖRAK.

 
 

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Corona Hilfs-Fonds

Der Corona Hilfs-Fonds soll Unternehmen und Branchen, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben zur Verfügung stehen. Darüber hinaus hilft der Corona Hilfs-Fonds Unternehmen, die in Folge der Corona Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind.

Mit Garantien der Republik und direkten Zuschüssen soll der Liquiditätsbedarf von Unternehmen abgedeckt werden. Single-Point of Contact ist die Hausbank. Garantien können seit 8. April 2020 beantragt werden.

Laut Information des BMF sind Anträge auf Gewährung eines Fixkostenzuschusses ab Anfang Mai bis spätestens 31. Dezember 2020 zu registrieren; der konkrete Antrag auf Auszahlung des Fixkostenzuschusses ist bis 31. August 2021 zu stellen. Der Antrag ist über das online Tool der AWS zu stellen. Die Auszahlung erfolgt über die Hausbank in Abstimmung mit der AWS.

Detaillierte Informationen zum Corona Hilfs-Fonds finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums.

Bitte beachten Sie auch unsere laufend aktualisierten Informationen zu Unterstützungs- und Fördermaßnahmen auf der Website des ÖRAK.

 
 
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"Krisen stellen viele Rechtsfragen. Wir haben die Antworten."

Unter dem Titel „Krisen stellen viele Rechtsfragen. Wir haben die Antworten.“ hat der ÖRAK vor wenigen Tagen eine Werbekampagne gestartet, mit der die Botschaft vermittelt werden soll, dass man gerade in Krisenzeiten Partner braucht, auf die man sich verlassen kann – die österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. In diversen Online- und Print-Medien sowie im TV wird in den nächsten Wochen auf die professionelle Unterstützung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie auf weiterführende Informationen und die Rechtsanwalts-Suche auf der Website des ÖRAK hingewiesen.

 
 

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Beschilderung „Mund- und Nasenschutz / Sicherheitsabstand“ für Rechtsanwaltskanzleien

Hier können Sie eine Hinweis-Vorlage herunterladen, wonach das Betreten der Kanzlei nur mit Mund- und Nasenschutz gestattet ist und der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen einzuhalten ist. Diesen Hinweis können Sie z.B. am Eingang zu Ihrer Kanzlei anbringen.

 
 

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Österreichisches Anwaltsblatt – online lesen

Auch wenn Sie derzeit nicht von Ihrer Kanzlei aus arbeiten, müssen Sie auf das Anwaltsblatt nicht verzichten. Die aktuelle sowie frühere Ausgaben der letzten Jahre finden Sie hier.

 
 

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Weitere Informationen zu COVID-19

Bitte beachten Sie unsere laufend aktualisierten Informationen auf der Website des ÖRAK!

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass es sich bei den Informationen in diesem Newsletter sowie auf der Website des ÖRAK um keine abschließende Darstellung handelt und diese ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen nicht ersetzen können. Manche der dargestellten Aspekte können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Wir laden Sie daher ein, unseren Informationsbereich auf https://www.rechtsanwaelte.at wiederkehrend zu besuchen.

 
 
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WEBCASTS der AWAK: Flexible Aus- und Fortbildung im Home-Office

Das digitale Angebot der Anwaltsakademie wird laufend erweitert und hat aufgrund der aktuellen Lage und der Maßnahmen der Bundesregierung für die Dauer der Maßnahmen den Status von Präsenzseminaren.

Alle Informationen über das gesamte Webcast-Angebot, welches laufend erweitert wird, finden Sie hier.

 
 

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PODCASTS der AWAK: Die aktuellsten Entscheidungen zum Zuhören

Der Podcast „Aktuelle Judikatur und Rechtsentwicklung im Zivilrecht“ bringt Sie alle vier Wochen auf den Letztstand der österreichischen und europäischen Judikatur.

Der neue Podcast „Aktuelle Judikatur und Rechtsentwicklung im Strafrecht“ informiert Sie über wichtige österreichische und europäische Judikatur sowie Gesetzesänderungen im Strafrecht.

Alle Informationen über die AWAK-Podcasts finden Sie hier.

 
 

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HELP-Programm des Europarates – kostenlose Online-Kurse

Informieren Sie sich hier über das aktuelle Angebot des HELP-Programms (Human Rights Education for Legal Professionals) des Europarates. Die Kurse finden vorwiegend in englischer Sprache statt, sind unentgeltlich und können online besucht werden.

 
 
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