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Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst – Neue Honoraransätze ab 1. Juni 2020
Mit 1. Juni 2020 treten wesentliche Änderungen des Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2020 (BGBl. I Nr. 20/2020) in Kraft. Damit gehen auch einige Neuerungen iZm dem rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst einher. Der Bereitschaftsdienst gibt festgenommenen Beschuldigten und Beschuldigten, die zur sofortigen Vernehmung vorgeführt wurden (§ 153 Abs. 3 StPO), die Möglichkeit, bereits bei der ersten Vernehmung sowie nach Einlieferung in die Justizanstalt bis zur Entscheidung über die (erstmalige) Verhängung der Untersuchungshaft Kontakt mit einer Verteidigerin oder einem Verteidiger aufzunehmen. Eine Möglichkeit der Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes besteht zudem für Personen, die im Inland festgenommen wurden und deren Auslieferung nach ARHG oder Übergabe nach EU-JZG begehrt wird oder die aufgrund eines von einer österreichischen Justizbehörde erlassenen Europäischen Haftbefehls festgenommen wurden. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen ist ab Juni von einem erhöhten Anfall bei Vernehmungen udgl. auszugehen, zu dessen Bewältigung ab 1. Juni 2020 eine größere Anzahl an Bereitschaftsanwältinnen und Bereitschaftsanwälten benötigt wird. Der ÖRAK hat sich in den Verhandlungen mit dem BMJ über eine neue Vereinbarung zur Einrichtung des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes erfolgreich für eine Erhöhung der anwaltlichen Honorare eingesetzt. Die Honoraransätze im Rahmen des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes werden ab 1. Juni 2020 voraussichtlich wie folgt festgelegt sein: - Bereitschaftsentlohnung pro Tag: 130 Euro zzgl. USt. (bisher 110 Euro zzgl. USt. = 18 % Steigerung)
- Entlohnung für Einschreiten pro Stunde: 150 Euro zzgl. USt. (bisher 120 Euro zzgl. USt. = 25 % Steigerung)
Der rechtsanwaltliche Bereitschaftsdienst hat sich in den letzten Jahren als unverzichtbares rechtsstaatliches Instrument etabliert und bietet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten interessante Möglichkeiten, zusätzliche Einnahmen zu erzielen sowie neue Mandanten zu gewinnen. Wenn Sie Interesse haben, am rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst mitzuwirken, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rechtsanwaltskammer. Informationen über den neuen rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst finden Sie im Mitgliederbereich unter Services / Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst NEU ab 1.6.2020. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
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