sonder infomail
22/2020
Immer Up-To-Date
    Law-Updates    
   

147


COVID-19-Risikogruppe-Verordnung

Am 6. Mai 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe (COVID-19-Risikogruppe-Verordnung) im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 203/2020) kundgemacht. Diese Verordnung regelt die Definition der allgemeinen COVID-19-Risikogruppe und trat mit 6. Mai 2020 in Kraft. COVID-19-Risiko-Atteste können erstmals mit Wirksamkeit ab diesem Zeitpunkt ausgestellt werden.

 
 

148


Update: Information des BMJ über Folgen für familienrechtliche Angelegenheiten

Die Information des Bundesministeriums für Justiz zu COVID-19 und den Folgen für familienrechtliche Angelegenheiten und den Gerichtsbetrieb wurde adaptiert.

Die neue Version finden Sie hier.

 
 

149


Corona Hilfs-Fonds – Beantragung von Fixkostenzuschüssen ab 20. Mai 2020 möglich

Neben Garantien (Details siehe hier) soll ein direkter und sofortiger Zuschuss bei der Deckung von Fixkosten unterstützen. Dieser Zuschuss kann ab 20. Mai 2020 über FinanzOnline beantragt werden und muss (vorbehaltlich korrekter Angaben) nicht zurückgezahlt werden. Die Angaben sind vor Einreichung vom Steuerberater / Wirtschaftsprüfer und Bilanzbuchhalter zu prüfen und zu bestätigen.

Bemessungsgrundlage sind die Fixkosten und Umsatzausfälle des Unternehmens ab dem 16. März 2020 und mit Ende der Covid-Maßnahmen, längstens jedoch bis zum 16. September 2020.

Der Fixkostenzuschuss ist gestaffelt und abhängig vom Umsatzausfall des Unternehmens und kann bis zu 75 % betragen. Wenn die Fixkosten binnen 3 Monaten 2.000 Euro übersteigen, zahlt der Bund:

  • 40-60 % Ausfall: 25 % Ersatzleistung
  • 60 -80 % Ausfall: 50 % Ersatzleistung
  • 80-100 % Ausfall: 75 % Ersatzleistung

Details zu den Regelungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch die laufend aktualisierten Informationen zu Unterstützungs- und Fördermaßnahmen auf der Website des ÖRAK.

 
 
    Law-Updates  
   

150


Online-Umfrage des ÖRAK: Fieberkurve des Rechtsstaates 2020

Der ÖRAK arbeitet seit einigen Jahren an einem Index, mit welchem die Rechtsstaatlichkeit Österreichs aufgezeigt und Entwicklungen im Zeitverlauf dargestellt werden. Dieses Jahr wird die dritte Auflage dieser „Fieberkurve des Rechtsstaates“ erscheinen.

Im Rahmen einer kurzen Online-Umfrage möchte der ÖRAK die Meinung der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter zu den einzelnen Aspekten der Rechtsstaatlichkeit einholen.

Aus aktuellem Anlass umfasst die diesjährige Umfrage auch einige Fragen iZm der Coronakrise. Ihre Meinung ist hier sehr gefragt!

Die Beantwortung des Fragebogens wird nur wenige Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

HIER kommen Sie direkt zur Umfrage. Eine Teilnahme ist bis 5. Juni 2020 möglich.

Ihre Antworten werden vom unabhängigen Marktforschungsinstitut Marketagent.com anonym ausgewertet und fließen in die Erstellung der „Fieberkurve des Rechtsstaates 2020“ ein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 
 

151


Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst – Neue Honoraransätze ab 1. Juni 2020

Mit 1. Juni 2020 treten wesentliche Änderungen des Strafrechtlichen EU-Anpassungsgesetzes 2020 (BGBl. I Nr. 20/2020) in Kraft. Damit gehen auch einige Neuerungen iZm dem rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst einher.

Der Bereitschaftsdienst gibt festgenommenen Beschuldigten und Beschuldigten, die zur sofortigen Vernehmung vorgeführt wurden (§ 153 Abs. 3 StPO), die Möglichkeit, bereits bei der ersten Vernehmung sowie nach Einlieferung in die Justizanstalt bis zur Entscheidung über die (erstmalige) Verhängung der Untersuchungshaft Kontakt mit einer Verteidigerin oder einem Verteidiger aufzunehmen. Eine Möglichkeit der Inanspruchnahme des Bereitschaftsdienstes besteht zudem für Personen, die im Inland festgenommen wurden und deren Auslieferung nach ARHG oder Übergabe nach EU-JZG begehrt wird oder die aufgrund eines von einer österreichischen Justizbehörde erlassenen Europäischen Haftbefehls festgenommen wurden.

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen ist ab Juni von einem erhöhten Anfall bei Vernehmungen udgl. auszugehen, zu dessen Bewältigung ab 1. Juni 2020 eine größere Anzahl an Bereitschaftsanwältinnen und Bereitschaftsanwälten benötigt wird.

Der ÖRAK hat sich in den Verhandlungen mit dem BMJ über eine neue Vereinbarung zur Einrichtung des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes erfolgreich für eine Erhöhung der anwaltlichen Honorare eingesetzt.

Die Honoraransätze im Rahmen des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes werden ab 1. Juni 2020 voraussichtlich wie folgt festgelegt sein:

  • Bereitschaftsentlohnung pro Tag: 130 Euro zzgl. USt. (bisher 110 Euro zzgl. USt. = 18 % Steigerung)
  • Entlohnung für Einschreiten pro Stunde: 150 Euro zzgl. USt. (bisher 120 Euro zzgl. USt. = 25 % Steigerung)

Der rechtsanwaltliche Bereitschaftsdienst hat sich in den letzten Jahren als unverzichtbares rechtsstaatliches Instrument etabliert und bietet Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten interessante Möglichkeiten, zusätzliche Einnahmen zu erzielen sowie neue Mandanten zu gewinnen.

Wenn Sie Interesse haben, am rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst mitzuwirken, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Rechtsanwaltskammer. Informationen über den neuen rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst finden Sie im Mitgliederbereich unter Services / Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst NEU ab 1.6.2020.

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!

 
 

152


Weitere Informationen zu COVID-19

Bitte beachten Sie unsere laufend aktualisierten Informationen auf der Website des ÖRAK!

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass es sich bei den Informationen in diesem Newsletter sowie auf der Website des ÖRAK um keine abschließende Darstellung handelt und diese ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen nicht ersetzen können. Manche der dargestellten Aspekte können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Wir laden Sie daher ein, unseren Informationsbereich auf https://www.rechtsanwaelte.at wiederkehrend zu besuchen.

 
 
    tipps    
   

153


LIVE-WEBCASTS der AWAK

Die Anwaltsakademie veranstaltet am 3. und 5. Juni 2020 einen LIVE-WEBCAST zum Thema „Zivilprozess, Exekution, Insolvenz - Rechtsprechung und Gesetzgebung bis Mai 2020 - Kompaktinformationen mit Kurzkommentierungen (auch zum EU-Zivilverfahrensrecht)“.

Termine: 3. und 5. Juni 2020, jeweils nachmittags (2 Halbtage)

Referent: O. Univ.-Prof. em. Dr. Wolfgang Jelinek, Karl-Franzens-Universität Graz

Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Alle Informationen über das gesamte WEBCAST-Angebot der AWAK finden Sie hier.

Das digitale Angebot der AWAK wird laufend erweitert und hat aufgrund der aktuellen Lage und der Maßnahmen der Bundesregierung für die Dauer der Maßnahmen den Status von Präsenzseminaren.

 
 
Oerak
Newsletter des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages

Im Mitgliederbereich von www.oerak.at können Sie sich zum Bezug dieses Newsletters an- und abmelden bzw auswählen, ob Sie die Zustellung im HTML- oder Textformat wünschen. Ein Newsletter-Archiv mit Suchmöglichkeit in den bisher erschienenen Ausgaben des Infom@ils finden Sie im Mitgliederbereich.

Bitte antworten Sie nicht direkt auf diesen Newsletter, sondern richten Sie Ihre Anregungen an infomail@oerak.at.

Medieninhaber und Herausgeber:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
Wollzeile 1-3, 1010 Wien

Grundlegende Richtung: Informationen für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter

Impressum / Offenlegung nach § 25 Mediengesetz

Informationen zum Datenschutz

Facebook Instagram LinkedIn