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Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst – Neu ab 1. Juni 2020

Wie bereits angekündigt, startet am 1. Juni 2020 die neue Organisation des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes.

Um eine klare budgetäre Trennung zwischen dem Modell alt und Modell neu des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes zu erzielen, bitten wir Sie daher, künftig wie folgt vorzugehen:

Sollten Sie noch Leistungen, welche vor dem 1. Juni 2020 erbracht wurden (Bereitschaft oder Einschreiten), abrechnen wollen, so rechnen Sie diese bitte wie gehabt auf dem bisherigen Weg unter Verwendung der bisherigen Formulare ab. Die Informationen zum “alten“ Bereitschaftsdienst bis inkl. 31. Mai 2020 finden Sie HIER.

Zum neuen Bereitschaftsdienst ab 1. Juni 2020:

Die Administration des neuen Bereitschaftsdienstes wird ab 1. Juni 2020 ausschließlich über die Webapplikation des ÖRAK abgewickelt. Wir ersuchen Sie daher, Ihre Leistungen (Bereitschaft, Einschreiten), welche ab 1. Juni 2020 erbracht werden, ausschließlich über diese Webapplikation abzurechnen.

Den Zugang zur Webapplikation finden Sie im Mitgliederbereich HIER.

Auf derselben Seite finden Sie unter Downloads zum Bereitschaftsdienst ab 1. Juni 2020 auch ein umfassendes Informationsblatt für Rechtsanwälte, den betreffenden Erlass des BMJ sowie Fragen und Antworten zur neuen Organisation des Bereitschaftsdienstes.

WICHTIGER HINWEIS: Wenn Sie in den kommenden Wochen als Bereitschaftsanwalt bzw. Bereitschaftsanwältin von Ihrer Rechtsanwaltskammer eingeteilt wurden, bitten wir Sie, noch diese Woche in die Webapplikation im Mitgliederbereich einzusteigen und dort Ihre Stammdaten – insb. Ihre aktuelle mobile Bereitschaftsnummer und Bankverbindung – einzutragen und abzuspeichern.

Bitte beachten Sie: Der Zugang zur Webapplikation ist nur für R-Codes möglich. Sollte daher ein Rechtsanwaltsanwärter für einen Rechtsanwalt auf Bereitschaft sein, so sind alle Schritte in der Webapplikation über den Zugang des betreffenden Rechtsanwalts abzuwickeln.

Eine Bedienungsanleitung zur Webapplikation finden Sie HIER.

Sollten Sie weitere Fragen zur Bedienung der Applikation oder zur Organisation im Allgemeinen haben, wenden Sie sich bitte an bereitschaftsdienst@oerak.at.

Vielen Dank!

 
 

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Online-Umfrage des ÖRAK: Fieberkurve des Rechtsstaates 2020

Der ÖRAK arbeitet seit einigen Jahren an einem Index, mit welchem die Rechtsstaatlichkeit Österreichs aufgezeigt und Entwicklungen im Zeitverlauf dargestellt werden. Dieses Jahr wird die dritte Auflage dieser „Fieberkurve des Rechtsstaates“ erscheinen.

Im Rahmen einer kurzen Online-Umfrage möchte der ÖRAK die Meinung der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter zu den einzelnen Aspekten der Rechtsstaatlichkeit einholen.

Aus aktuellem Anlass umfasst die diesjährige Umfrage auch einige Fragen iZm der Coronakrise. Ihre Meinung ist hier sehr gefragt!

HIER kommen Sie direkt zur Umfrage. Eine Teilnahme ist bis 5. Juni 2020 möglich.

Ihre Antworten werden vom unabhängigen Marktforschungsinstitut Marketagent.com anonym ausgewertet und fließen in die Erstellung der „Fieberkurve des Rechtsstaates 2020“ ein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 
 
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