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27/2020
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VfGH-Erkenntnisse zu COVID-19 Gesetzen und Verordnungen

Der VfGH hat am 14. Juli 2020 weitere Entscheidungen über Fälle getroffen, die sich gegen Gesetze bzw. Verordnungen im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen richten. Die Entscheidungen wurden gestern veröffentlicht.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

  • Es ist verfassungskonform, dass das COVID-19-Maßnahmengesetz – anders als das Epidemiegesetz 1950 – keine Entschädigungen für Betriebe vorsieht, die als Folge eines Betretungsverbots geschlossen wurden. 
  • Die gesetzliche Grundlage für Betretungsverbote in Bezug auf Betriebsstätten, Arbeitsorte und sonstige bestimmte Orte ist ebenso verfassungskonform. 
  • Das Betretungsverbot für Geschäfte mit einem Kundenbereich von mehr als 400 mwar gesetzwidrig. 
  • Teilweise gesetzwidrig war auch die Verordnung über das Betretungsverbot für öffentliche Orte.


Die aktuellen Erkenntnisse sind hier abrufbar:
G 202/2020 ua. vom 14. Juli 2020 
V 411/2020 vom 14. Juli 2020
V 363/2020 vom 14. Juli 2020

 
 

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8. Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung

Am 22. Juli 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (8. COVID-19-LV-Novelle), im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 332/2020) kundgemacht. 

Die Änderungen treten mit Ablauf des 23. Juli 2020 in Kraft.

 
 
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