infomail
1/2021
Immer Up-To-Date
    Law-Updates    
   

1


3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

Der Entwurf der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist hier abrufbar. Mit einer Kundmachung ist - nach der heutigen Befassung des Hauptausschusses des Nationalrates - in den nächsten Tagen zu rechnen. Die Verordnung soll mit 25. Jänner 2021 in Kraft treten. Das Außerkrafttreten ist mit 3. Februar 2021 vorgesehen, wobei mit einer Verlängerung bis zumindest 7. Februar 2021 zu rechnen ist.

Demnach haben Kunden ab 25. Jänner 2021 beim Betreten des Kundenbereiches von Betriebsstätten eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 zu tragen (§ 5 Abs 6 Z 4). Außerdem ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten (§ 5 Abs 6 Z 3). Gem § 5 Abs 8 sind alle zulässigen Dienstleistungen tunlichst im elektronischen Wege anzubieten.

Beim Betreten von Arbeitsorten ist darauf zu achten, dass die berufliche Tätigkeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte erfolgen soll, sofern dies möglich ist und Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Arbeitsverrichtung außerhalb der Arbeitsstätte ein Einvernehmen finden (§ 6 Abs 1). Außerdem ist beim Betreten von Arbeitsorten ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten und in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen, sofern nicht ein physischer Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ausgeschlossen ist oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann (§ 6 Abs 2).

Zusätzlich dürfen Arbeitsorte durch Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt nur betreten werden, wenn spätestens alle sieben Tage ein Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2, durchgeführt wird, dessen Ergebnis negativ ist. Darüber ist gegenüber dem Arbeitgeber ein Nachweis vorzuweisen und für die Dauer von sieben Tagen bereitzuhalten. Kann dieser Nachweis nicht vorgewiesen werden, ist bei Kundenkontakt eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 zu tragen (§ 6 Abs 4).

 
 

2


Änderung des Epidemiegesetzes 1950 und des COVID-19-Maßnahmengesetzes

Das kürzlich im Nationalrat beschlossene Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, wurde am 20. Jänner 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 23/2021) kundgemacht. Die Änderungen sind mit heutigem Tag in Kraft getreten.

 
 

3


Änderungen in RAO, DSt und EIRAG

Mit zwei Novellen, die am 23. Dezember 2020 im Bundesetzblatt unter BGBl. I Nr. 156/2020 und BGBl. I Nr. 157/2020 kundgemacht wurden, kam es zu Änderungen der RAO, des EIRAG und des DSt.

Dabei wurden Regelungen betreffend das Brexit-Austrittsabkommen in RAO und EIRAG vorgenommen, um klare, im Einklang mit den Vorgaben des Austrittsabkommens stehende Verhältnisse für Personen mit Staatsangehörigkeit zum Vereinigten Königreich (sowie für EU-Staatsbürger mit englischer Qualifikation) zu schaffen. Außerdem wurde die coronabedingte Regelung betreffend die Briefwahl bzw. die Briefabstimmung zur Erledigung der der Plenarversammlung zugewiesenen Aufgaben (sowie in bestimmten Bereichen im DSt) bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Die Änderungen sind großteils mit 24. Dezember 2020 in Kraft getreten. Im Detail wird auf die In- und Außerkrafttretensbestimmungen in §§ 60 RAO, 80 DSt und § 44 EIRAG verwiesen.

 
 

4


Änderung der WiEReG-EinsichtsV

Mit der Änderung des § 9 Abs 3 WiEReG durch BGBl. I Nr. 62/2019 wurde die Möglichkeit für Verpflichtete geschaffen, einfache und erweiterte Auszüge aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer über den Webservice des Unternehmensserviceportals abzurufen. Der Abruf von Auszügen aus dem Register kann so direkt in Kanzleisoftwareprodukte oder andere Anwendungen von Softwareanbietern integriert werden. Über den Webservice kann auch Einsicht in das Compliance-Package genommen werden. Zu diesem Zweck werden die in den erweiterten Auszügen und im WiEReG Management System angezeigten Daten zu Compliance-Packages in die XML-Datei übernommen, die gemeinsam mit einem erweiterten Auszug über den Webservice übermittelt wird.

Mit der nunmehr vorgenommenen Änderung in BGBl. II Nr. 571/2020 wird der Inhalt der XML-Datei um die zusätzlichen Informationen zu Compliance-Packages und die neuen Angaben in den erweiterten Auszügen gemäß § 9 Abs 4 Z 7a bis 7c WiEReG erweitert. Die Änderung ist mit 18. Dezember 2020 in Kraft getreten

Weitere Informationen zum Register der wirtschaftlichen Eigentümer finden Sie hier.

 
 

5


Verlängerung der Schwellenwerteverordnung

Mit BGBl. II Nr. 605/2020 wurde die Schwellenwerteverordnung 2018 (BGBl. II Nr. 211/2018) bis 31. Dezember 2022 verlängert. Damit sind Direktvergaben von öffentlichen Auftraggebern weiterhin bis 100.000 Euro nicht ausschreibepflichtig, für Bauvorhaben gilt wie bisher die Schwelle von einer Million Euro.

 
 

6


Änderung des Erlasses über die Durchführung der Gnadenaktion aus Anlass des Weihnachtsfestes 2020

Aus Anlass der derzeitigen Coronalage hat das Bundesministerium für Justiz den Erlass über die Durchführung der Gnadenaktion aus Anlass des Weihnachtsfestes 2020 geändert. Der geänderte Erlass ist im Mitgliederbereich (Informationen/Gesetze und Erlässe/Sonstiges) abrufbar.

 
 

7


Bundesgesetze und Verordnungen sowie weitere Informationen iZm COVID-19

Die vor Weihnachten vom Nationalrat beschlossenen und mittlerweile im BGBl kundgemachten Gesetzesänderungen iZm mit COVID-19 finden Sie auf unserer Website. Auch die aktuellen COVID-19-Verordnungen der Bundesministerin für Justiz, des Bundesministers für Finanzen sowie des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und anderer Bundesminister sind auf unserer Website abrufbar.

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass es sich bei den Informationen in diesem Newsletter sowie auf der Website des ÖRAK um keine abschließende Darstellung handelt und diese ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen nicht ersetzen können.

 
 
    Law-Updates  
   

8


COVID-19-Impfung

Der ÖRAK setzt sich seit geraumer Zeit bei den zuständigen Bundesministerien dafür ein, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter als unverzichtbarer Teil der Rechtspflege jedenfalls der systemrelevanten kritischen Infrastruktur zuzuordnen sind und demnach in Phase 2 des österreichischen COVID-19-Impfplans („Erweiterte Verimpfung“) zu berücksichtigen sind.

Die Koordinierung der COVID-19-Impfungen erfolgt über die Landessanitätsdirektionen. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Vorgehensweise, wird diese derzeit unter den Rechtsanwaltskammern sowie im Austausch mit den Landessanitätsdirektionen abgestimmt. Ihre Rechtsanwaltskammer wird Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten und Sie über die organisatorische Umsetzung informieren.

 
 

9


Abhandlungen für das Österreichische Anwaltsblatt

Die Redaktion des Österreichischen Anwaltsblattes ist immer auf der Suche nach spannenden Abhandlungen.

Gerne können Sie Ihre Beiträge unter anwaltsblatt@oerak.at einreichen.

 
 
    veranstaltungen    
   

10


ÖRAK Live-Workshop zum Internationalen Frauentag

Anlässlich des Internationalen Frauentages lädt der ÖRAK am 8. März 2021 von 16:00 Uhr bis 19:15 Uhr zum Live-Workshop mit Johanna Busmann (www.anwalts-akquise.de und www.anwalts-coach.de) zum Thema:

„Mein Honorar, mein Wert, meine Leistung - 20 Tipps für Anwältinnen zum erfolgreichen Umgang mit Honorar, Mandant – und mit sich selbst.“

Die Teilnahme ist kostenlos und wird im Umfang von einem Halbtag als Ausbildungsveranstaltung angerechnet.

Wir bitten Sie um Ihre verbindliche Anmeldung bis 15. Februar 2021 unter anmeldung@oerak.at. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten begrenzt ist. Die Anmeldungen werden daher in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.

 
 

11


AWAK LIVE-WEBCAST Seminarreihe Europarecht

Die Seminarreihe „Europarecht“ der Anwaltsakademie bietet in einer Serie von LIVE-WEBCASTS einen vertiefenden Einblick in das Recht der Europäischen Union. Der Fokus liegt dabei auf einer prägnanten und praxisorientierten Darstellung der zentralen europarechtlichen Prinzipien und Methoden.

Referent: Dr. Rainer Hable, M.Sc. (LSE), Abgeordneter zum NR a.D., Rechtsanwalt in Wien.

17. Februar 2021: Europarecht 1 - Angewandte Prinzipien des Europarechts

12. März 2021: Europarecht 2 - Die Europäische Menschenrechtskonvention

30. April 2021: Europarecht 3 - Die Grundrechte-Charta der Europäischen Union

28. Mai 2021: Europarecht 4 - Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

2. Juli 2021: Europarecht 5 - Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union

Bei Buchung mehrere Seminare können Sie folgende Ermäßigungen in Anspruch nehmen:

  • Minus 15 % Ermäßigung des jeweiligen Seminarbeitrages bei Buchung der gesamten Seminarreihe Europarecht (fünf Veranstaltungen)
  • Minus 10 % Ermäßigung des jeweiligen Seminarbeitrages bei Buchung von drei oder vier Seminaren aus der Seminarreihe Europarecht
  • Minus 5 % Ermäßigung des jeweiligen Seminarbeitrages bei Buchung von zwei Seminaren aus dieser Seminarreihe Europarecht


Nähere Informationen zur AWAK Seminarreihe Europarecht finden Sie hier.

 
 

12


AWAK LIVE-WEBCASTS COVID-19 Rechts-News

Nutzen Sie das LIVE-WEBCAST Angebot „COVID-19 Rechts-News“ der Anwaltsakademie, um immer auf dem aktuellen Stand der relevanten Rechtsvorschriften und der neuesten Entscheidungspraxis sowie der damit zusammenhängenden Fragestellungen zu sein.

LIVE-WEBCAST am 22. Februar 2021 mit

- Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Geroldinger, JKU
- Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, JKU
- Dr. Harald Lidauer, JKU
- Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch, JKU

Nähere Informationen finden Sie hier.

LIVE-WEBCAST am 10. März 2021 mit

- Univ.-Ass. Mag. Michael Denk, JKU
- Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Geroldinger, JKU
- Ass.-Prof. Dr. Martina Kofler-Schlögl, JKU
- Univ.-Ass. Mag. Philipp Lukas Leitner, LL.B., Rechtsanwalt in Linz
- Univ.-Ass. Mag. Anna Obereder, JKU
- Dr. Ulla Reisch, Rechtsanwältin in Wien

Nähere Informationen finden Sie hier.

 
 
    tipps    
   

13


CCBE-Guide 2020: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte - Fragen & Antworten für Rechtsanwälte

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) hat einen Leitfaden „THE EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS - Questions & Answers for Lawyers“ veröffentlicht, der hier abrufbar ist. Der praktische Leitfaden richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die beabsichtigen, einen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu führen.

 
 

14


HELP - Kostenloses Online-Bildungsangebot des Europarates

Der Europarat bietet im Rahmen des HELP (Human Rights Education for Legal Professionals) Programmes diverse Online-Kurse an. Alle Kurse sind kostenfrei und in englischer Sprache auf der HELP-E-Learning Plattform verfügbar.

 
 
Oerak
Newsletter des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages

Im Mitgliederbereich von www.oerak.at können Sie sich zum Bezug dieses Newsletters an- und abmelden bzw auswählen, ob Sie die Zustellung im HTML- oder Textformat wünschen. Ein Newsletter-Archiv mit Suchmöglichkeit in den bisher erschienenen Ausgaben des Infom@ils finden Sie im Mitgliederbereich.

Bitte antworten Sie nicht direkt auf diesen Newsletter, sondern richten Sie Ihre Anregungen an infomail@oerak.at.

Medieninhaber und Herausgeber:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
Wollzeile 1-3, 1010 Wien

Grundlegende Richtung: Informationen für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter

Impressum / Offenlegung nach § 25 Mediengesetz

Informationen zum Datenschutz

Facebook Instagram LinkedIn