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4/2021
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    Law-Updates    
   

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Einheitswertanfragen über FinanzOnline

Ab sofort wird bei Einheitswertanfragen und Amtshilfeersuchen in FinanzOnline der Bodenwert (soweit elektronisch erfasst) angezeigt bzw. mitübermittelt. Eine diesbezügliche Information des BMF finden Sie im Mitgliederbereich unter Informationen / Gebühren und Steuern / Grunderwerbsteuer (GrESt).

 
 

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Generalkollektivvertrag Corona-Test

Das Bundeseinigungsamt hat gemäß § 18 Abs. 1 ArbVG den zwischen der Wirtschaftskammer Österreich und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund am 18. Jänner 2021 abgeschlossenen Generalkollektivvertrag Corona-Test per Verordnung zur Satzung erklärt (BGBl. II Nr. 91/2021). Der Generalkollektivvertrag Corona-Test hat dadurch auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als ArbeitgeberInnen sowie deren ArbeitnehmerInnen Verbindlichkeit erlangt. Ausgenommen sind ArbeitnehmerInnen, deren Arbeitsverhältnisse durch einen gültigen Kollektivvertrag erfasst sind oder für deren Arbeitsverhältnis ein Kollektivvertrag mit vergleichbarem Inhalt zur Satzung erklärt wird.

Der Generalkollektivvertrag Corona-Test sieht für ArbeitnehmerInnen, die zum Betreten ihres Arbeitsorts aktuell negativ getestet sein müssen, ein Recht auf Freistellung vor. Außerdem ist ArbeitnehmerInnen, die nach Gesetz oder Verordnung in ihrer beruflichen Tätigkeit zum Tragen der Maske verpflichtet sind, durch geeignete arbeitsorganisatorische Maßnahmen, jedenfalls nach 3 Stunden Maskentragen, ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.

Die Verordnung des Bundeseinigungsamtes finden Sie hier. Den Generalkollektivvertrag Corona-Test sowie die Erläuterungen dazu finden Sie hier.

 
 

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COVID-19-Impfplan – Update

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat Ende Februar einen neuerlich überarbeiteten COVID-19-Impfplan veröffentlicht.

Im aktualisierten Impfplan sind nach wie vor drei Phasen bis inkl. 3. Quartal 2021 vorgesehen. Die primäre Priorisierung in Phase 3 erfolgt weiterhin nach Alter und gesundheitlichen Risiken, beginnend mit der Gruppe der älteren Personen (von 65 Jahren an abwärts) und Personen mit gesundheitlichen Risiken. Entsprechend der Verfügbarkeit von Impfstoffen sowie deren Eigenschaften, soll auf Basis der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums sowie logistischer Überlegungen die Impfung breitflächig in ganz Österreich ausgerollt werden, zusätzlich zu den in Phase 1 und 2 genannten Gruppen. Weiters kann zusätzlich (immer unter der Voraussetzung von ausreichend verfügbaren Impfstoffen) eine Priorisierung aufgrund der Lebens- und Arbeitsverhältnisse (sowohl haupt- als auch ehrenamtlich) erfolgen. Beispielhaft wird Personal zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Verwaltung und Gerichtsbarkeit, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angeführt. Der ÖRAK geht davon aus, dass auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter demnach eine priorisierte Impfmöglichkeit in Phase 3 des Impfplans erhalten werden.

Abweichend davon ist eine frühere Verimpfung aufgrund des Alters oder bestimmter Vorerkrankungen möglich. Zu beachten ist, dass es aufgrund von Lieferengpässen zu neuerlichen Änderungen des Impfplans kommen kann.

Die konkrete Umsetzung wird auf Landesebene erfolgen, wobei der vorliegende Impfplan dabei die verbindliche Leitlinie für die impfenden Stellen darstellt. Ihre Rechtsanwaltskammer wird Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten und Sie über die organisatorische Umsetzung informieren.

 
 

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Corona-Hilfsfonds – Ausfallsbonus

Entgegen der im Infom@il 3/2021 dargestellten Information, wird als Vergleichszeitraum für die Berechnung des Ausfallsbonus der Zeitraum März 2019 bis Februar 2020 herangezogen. Dies wurde gegenüber der Erstinformation später geändert und bei Versand des Infom@ils übersehen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

Details zu den Regelungen entnehmen Sie bitte www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus.

 
 

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Bundesgesetze und Verordnungen sowie weitere Informationen iZm COVID-19

Informationen über gesetzliche Neuerungen iZm COVID-19 finden Sie laufend aktualisiert auf unserer Website. Auch die aktuellen COVID-19-Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und anderer Bundesminister sind auf unserer Website abrufbar.

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass es sich bei den Informationen in diesem Newsletter sowie auf der Website des ÖRAK um keine abschließende Darstellung handelt und diese ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen nicht ersetzen können.

 
 
    Law-Updates  
   

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Anwaltstag 2021 in Kärnten

In diesem Jahr findet der vom ÖRAK und der Rechtsanwaltskammer für Kärnten gemeinsam veranstaltete Anwaltstag unter dem Titel „Zukunft der Rechtsanwaltschaft“ vom 24. bis 26. Juni im Stift Ossiach, Kärnten, statt. Merken Sie sich den Termin vor und seien Sie dabei!

Weitere Informationen zu Programm, Anmeldung und Hotelbuchung finden Sie in Kürze unter www.anwaltstag.at.

 
 
    veranstaltungen    
   

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6. (virtuelle) Geldwäschetagung

Am 17. und 18. März 2021 findet die 6. Österreichische Geldwäschetagung via Livestream statt.

Die Geldwäschetagung wird auch heuer wieder durch die Geldwäschemeldestelle (A-FIU) und die Wirtschaftskammer Österreich veranstaltet. Es erwarten Sie spannende Vorträge und Workshops von und mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, der Finanzmarktaufsicht,
der Oesterreichischen Nationalbank, der Österreichischen Notariatskammer, des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags, der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sowie des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung.

Die Geldwäschetagung 2021 setzt sich mit der Bewältigung der Corona-Pandemie auseinander, widmet sich der jüngst in den Kreis der Meldeverpflichteten aufgenommenen Berufsgruppe der Virtual Asset Service Providers und wirft einen Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen im Kampf gegen die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung.

Die Einladung sowie das Tagungsprogramm finden Sie hier. Die Teilnahme ist kostenlos.

Registrieren Sie sich unter folgendem Link für die 6. Geldwäschetagung: https://www.wko.at/service/anmeldung-geldwaesche-tagung-2021.html.

Nach erfolgter Registrierung erhalten Sie ein Bestätigungsmail mit den Links zu den Livestreams sowie weitere Informationen zum Ablauf der Tagung.

 
 

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1. Österreichisches Compliance-Symposium

Die „AML-Akademie“ veranstaltet vom 4. bis 6. Mai 2021 online das 1. Österreichische Compliance-Symposium.

In diesem Zeitraum werden täglich drei Interviews zu aktuellen Themen rund um Geldwäscheprävention und Compliance veröffentlicht. Die Interviews mit internationalen Experten finden alle in deutscher Sprache statt.

Die Videos sind in weiterer Folge 14 Tage lang abrufbar. Sie entscheiden selbst, wann und wo Sie auf die Interviews zugreifen.

Nähere Informationen und Anmeldung unter www.aml-akademie.at/symposium.

 

 
 

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SAVE THE DATE: GVÖ Tagung 2020/21

Am 22. November 2021 ab 10:00 Uhr findet voraussichtlich die Jahrestagung der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung Österreichs (GVÖ) zum Thema "Unternehmensfinanzierung und Gesellschaftsrecht" im Dachgeschoss des Wiener Juridicums statt.

Genauere Informationen zu Programm, Anmeldemodalitäten und Sicherheitsvorkehrungen folgen. Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

 
 


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