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Förderung für betriebliches Testen - Update
Das Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG wurde am 25. März 2021 kundgemacht (BGBl. I Nr. 53/2021). Damit soll ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden, betriebliche Testungen auf SARS-CoV-2 vorzunehmen. Die Förderungsrichtlinie mit den konkreten Abrechnungsmodalitäten liegt noch nicht vor, weshalb vorerst weiterhin nur auf die diesbezüglichen Auskünfte der WKO verwiesen werden kann. Nach den bisher bekannten Informationen soll daher Folgendes gelten (ohne Gewähr!): Die betrieblichen Tests müssen selbst beschafft und unentgeltlich angeboten werden. Der Zuschuss beträgt 10,00 Euro pro durchgeführtem und dokumentiertem Test und wird über die Austria Wirtschaftsservice (aws) abgewickelt. Die Abrechnung muss im aws Fördermanager quartalsmäßig eingereicht werden und kann daher erstmals mit 1. April 2021 erfolgen. Die Bagatellgrenze pro gefördertem Unternehmen beträgt im ersten Quartal 500,00 Euro und im zweiten Quartal 1.000,00 Euro. Es können auch externe Personen (zB Klientinnen) getestet werden. Bitte beachten Sie, dass zur Durchführung der Tests nur geschultes Personal zugelassen ist. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger und Sanitäter. Betriebe über 50 Beschäftigte: Diese Betriebe müssen an die Testplattform des Bundes angebunden werden. Informationen zur Registrierung finden Sie auf der Website der WKO unter https://www.wko.at/service/teststrasse-nicht-wk-mitglieder.html.
Beachten Sie bitte, dass das auf der zitierten Website der WKO bereitgestellt Formular eine qualifizierte digitale Signatur aufweisen muss.
Da Sie mit Ihrem Rechtsanwaltsausweis bereits die Voraussetzungen für eine digitalisierte Signatur mitbringen, bestehen aus technischer Sicht keine Hürden für die Teilnahme. Selbstverständlich können Sie den Antrag alternativ auch zB mit Ihrer Handysignatur digital signieren. Sofern Sie nicht ohnedies bereits lokal auf Ihrem Arbeitsplatz über Signierungswerkzeuge, wie zB PDF-Over, verfügen, können Sie problemlos über eine Vielzahl von vertrauenswürdigen Onlineplattformen den als PDF zu speichernden Antrag in wenigen Schritten mit Ihrer digitalen Signatur versehen.
Alle wesentlichen Informationen sowie empfohlene Onlineplattformen und Werkzeuge für den lokalen Gebrauch finden Sie unter: https://www.buergerkarte.at/pdf-signatur-handy.html. Da die Digitalisierung immer wichtiger wird, empfehlen wir Ihnen, sich auch dann mit der digitalen Signatur zu beschäftigen, wenn Sie an den betrieblichen Testungen nicht teilnehmen wollen.
Über die Testplattform des Bundes werden automatisierte Teilnahmebestätigungen ausgestellt, die den Tests der bundesweit eingerichteten Teststraßen gleichgestellt sind und als Zutrittstests anerkannt werden. Die Anzahl der gemeldeten Tests wird über die Testplattform des Bundes bestätigt und zur Abrechnung des Kostenbeitrags über die aws benötigt. Betriebe bis zu 50 Beschäftigte: Diese Betriebe müssen sich nicht an die Testplattform des Bundes anbinden. Individuelle Testbestätigungen für die Teilnehmer können von einer die Tests überwachenden Ärztin, Apothekerin bzw. Rettungsorganisation ausgestellt werden. Ebenso muss die Anzahl der durchgeführten Testungen von der medizinischen Aufsicht, einem Arzt oder Apotheker bzw. einer Rettungsorganisation bestätigt und vom Betrieb zur Förderung bei der aws eingereicht werden. Dazu ist ein Standardformular vorgesehen. Ob dieses verpflichtend ist, kann erst nach Vorliegen der Förderungsrichtlinie beurteilt werden.
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