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7/2021
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    Law-Updates    
   

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7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

Die 7. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde am 6. April 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 147/2021) kundgemacht. 

Informationen zu dieser Verordnung sowie die "Rechtliche Begründung" und eine konsolidierte Fassung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 

Laufend aktualisierte Informationen iZm COVID-19 finden Sie auch auf der Website des ÖRAK.

 
 
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Anwaltstag 2021 in Kärnten

In diesem Jahr findet der vom ÖRAK und der Rechtsanwaltskammer für Kärnten gemeinsam veranstaltete Anwaltstag unter dem Titel „Zukunft der Rechtsanwaltschaft“ vom 24. bis 26. Juni im Stift Ossiach, Kärnten, statt. Merken Sie sich den Termin vor und seien Sie dabei!

Weitere Informationen zu Programm, Anmeldung und Hotelbuchung finden Sie in Kürze unter www.anwaltstag.at.

 
 

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Wirtschafts-Compass zu Sonderkonditionen

Der Wirtschafts-Compass liefert Ihnen tagesaktuelle Firmendaten zu allen protokollierten Unternehmen in Österreich und darüber hinaus Urkunden und Verträge zum Download. Als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt sowie als Rechtsanwalts-Gesellschaft erhalten Sie den Wirtschafts-Compass zu Sonderkonditionen.

Der Einstieg erfolgt über den Mitgliederbereich der ÖRAK-Homepage (Menüpunkt „Services extern“). Neukunden testen 14 Tage lang kostenlos!

 
 

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Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte

Der ÖRAK führt gem. § 36 Abs. 1 Z 9 RAO das Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte (RATR).

Im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwalts-Gesellschaften Testamente, sonstige letztwillige Verfügungen, Vereinbarungen nach § 14 Abs. 5 WEG (Wohnungseigentum im Todesfall) und Erbverzichte registrieren. Es bedarf keiner gesonderten Anmeldung oder Registrierung. Der Einstieg erfolgt unkompliziert mittels R-Code und Passwort über den Mitgliederbereich der ÖRAK-Homepage (Menüpunkt „Services“).

Im Register wird nicht das Dokument selbst gespeichert, sondern die Tatsache der Errichtung und Hinterlegung registriert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Falle des Ablebens des Testators dessen letztwillige Verfügung auch tatsächlich vom Gerichtskommissär aufgefunden wird.

Die Neuregistrierung einer Verfügung im RATR kostet € 20,-- (zzgl USt). Die Auflistung registrierter Verfügungen ist ebenso wie die Änderung, Löschung und Umregistrierung kostenlos.

Bitte beachten Sie, dass § 44 RL-BA 2015 die verpflichtende Registrierung übernommener letztwilliger Anordnungen in einem für Gerichtskommissäre zugänglichen Testamentsregister vorsieht. Die Suche nach einer letztwilligen Verfügung im RATR durch den Gerichtskommissär ist seit dem Inkrafttreten des Erbrechtsänderungsgesetz 2015 (BGBl. I Nr. 87/2015) gesichert. Der Gerichtskommissär muss gem § 145a Abs. 2 AußStrG verpflichtend eine Abfrage im RATR vornehmen.

 
 

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Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte

Der ÖRAK führt gem. § 36 Abs. 1 Z 8 RAO das Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte (PatVR).

Das Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte ist für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwalts-Gesellschaften im Mitgliederbereich der ÖRAK-Homepage (Menüpunkt „Services“) zugänglich. Es bedarf keiner gesonderten Anmeldung oder Registrierung.

Im Register kann nicht nur die Tatsache der Errichtung dokumentiert werden, sondern es besteht die Möglichkeit, eine gescannte Abbildung der Verfügung selbst abzuspeichern. Damit wird abfragenden Krankenanstalten die Gelegenheit geboten, direkt in den Inhalt einer Patientenverfügung Einsicht zu nehmen, womit ein möglicherweise entscheidender Zeitverlust bei der Suche nach der Verfügung vermieden werden kann.

Sollte der Patient/Klient seine Verfügung widerrufen, so ist im Register umgehend eine Löschung vorzunehmen.

Die Neuregistrierung einer Verfügung im PatVR kostet € 20,-- (zzgl USt). Die Auflistung registrierter Verfügungen ist ebenso wie die Änderung, Löschung und Umregistrierung kostenlos.

 
 
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Digitaler E-Signatur Tag

Future Law lädt am 14. April 2021 von 9:00 bis 14:00 Uhr zu einem vielseitigen Tag voller Informationen rund um das Thema Digitale Signatur. Renommierte ExpertInnen und PraktikerInnen geben Einblicke und Erfahrungsberichte zu folgenden Themen:

  • Anforderungen & unterschiedliche Unterschriftenarten
  • Wie mache ich einen Plan – Was ist beim Roll-Out zu beachten?
  • Was ist bei der Verschlüsselung zu beachten?
  • Worauf ist bei der Auswahl eines digitalen Signaturtools zu achten?
  • Best Practice – Digitale Signatur im Arbeitsrecht – Podiumsdiskussion
  • Best Practice für RechtsanwältInnen
  • Best Practice für KMUs
  • Best Practice für große Unternehmen
  • Best Practice Banking & Finance

Genauere Informationen zum Programm finden Sie hier.

 
 

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UIA Annual Business Law Forum

Auch heuer bietet die internationale Anwaltsorganisation UIA wieder zahlreiche Möglichkeiten, den fachlichen Austausch über die Ländergrenzen hinweg aufrechtzuerhalten und sich weiterzubilden. So finden in den nächsten Monaten zahlreiche Webinare und andere virtuelle Events statt, an denen auch Nicht-UIA-Mitglieder teilnehmen können. Ein besonderes Highlight ist das Annual Business Law Forum, das von 7. bis 10. Juni 2021 stattfinden wird. Auf https://www.uianet.org/en/events können Sie sich über die anstehenden virtuellen Events informieren und registrieren. Weitere Infos zur UIA können Sie beim UIA Representative for Austria, Kollegen Dr. Claudio Arturo (claudio.arturo@pfka.eu), erlangen.

 
 

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HELP - Human Rights Education for Legal Professionals

Das HELP-Programm des Europarates bietet einen kostenlosen Online-Kurs zum Thema Fight against Racism, Xenophobia, Homophobia and Transphobia” an. Informieren Sie sich hier in einem Kurzvideo und besuchen Sie die die CoE HELP e-learning platform, wo der Kurs kostenfrei verfügbar ist.

Der Kurs startet am 29. April 2021 mit einer Online-Auftaktveranstaltung, für die Sie sich bis zum 27. April 2021 hier registrieren können.

 
 
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Ausschreibungen der Volksanwaltschaft

Seit 1. Juli 2012 kontrollieren die Volksanwaltschaft und die von ihr eingesetzten Kommissionen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte staatliche und private Einrichtungen, in denen es zum Entzug oder der Beschränkung der Freiheit kommen kann. Darüber hinaus überprüft bzw. besucht die Volksanwaltschaft Einrichtungen und Programme für Menschen mit Behinderungen. Zu diesem Zweck wurden bundesweit sechs Regionalkommissionen mit über 50 nebenberuflich tätigen Mitgliedern gebildet, die jeweils von einer auf dem Gebiet der Menschenrechte anerkannten Persönlichkeit geleitet werden. Die Kommissionen sind unter Berücksichtigung der Geschlechterparität multi-ethnisch und multi-disziplinär zusammengesetzt.

Mit 1. Juli 2021 hat eine Neubestellung der Kommissionsleitung für die Kommission 2 mit der örtlichen Zuständigkeit des Sprengels des Oberlandesgerichts Linz (Oberösterreich und Salzburg) zu erfolgen.

Die detaillierte Ausschreibung der Volksanwaltschaft finden Sie hier.

Hinweis: Die Bewerbungsfrist endet bereits am 13. April 2021.

 
 

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Amnesty International Report

Anlässlich der Veröffentlichung des Jahresberichts 2020/21 hat Amnesty International festgehalten, dass die Pandemie in vielen Regionen Ungleichheit, Diskriminierung und Unterdrückung verstärkt hat. Bezogen auf Österreich wurde ua festgestellt, dass häusliche Gewalt und rassistische Beschimpfungen im Internet zugenommen haben. Den österreichischen Teil finden Sie hier.

 
 


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