infomail
8/2021
Immer Up-To-Date
    Law-Updates    
   

76


Erhöhung der Gerichtsgebühren

Mit 1. Mai 2021 tritt die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Neufestsetzung von Gerichtsgebühren in Kraft (BGBl. II Nr. 160/2021). Das BMJ nimmt damit die in § 31a GGG geregelte Valorisierung vor, wonach die Gebühren an den Verbraucherpreisindex anzupassen sind, sobald sich dieser um 5% geändert hat.

Seit dem Jahr 2002 wurden die Gerichtsgebühren durch Verordnungen des Bundesministers für Justiz insgesamt sechs Mal erhöht. Für ein gewöhnliches Schadenersatzverfahren mit einem Streitwert bis zu 3.500,-- Euro, das in die 3. Instanz geht, ist damit bereits ein Viertel der Streitwertsumme rein an Pauschalgebühren zu leisten. Ein Antrag auf einvernehmliche Scheidung nach § 55a EheG kostete 2002 noch 159,-- Euro, mittlerweile bereits 312,-- Euro.

Der ÖRAK fordert seit Jahren die Abschaffung des Automatismus der Inflationsanpassung (§ 31a GGG).

 
 

77


Corona-Hilfsfonds – Ausfallsbonus

Der Ausfallsbonus wurde für die Kalendermonate März und April 2021 angehoben (BGBl. II Nr. 163/2021). In diesen beiden Monaten wird ein Umsatzausfall von bis zu 30 Prozent des Vergleichszeitraums bei einer Deckelung von 50.000,-- Euro gewährt, dazu kommt der (optionale) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Somit kann der gesamte Ausfallsbonus in diesem Zeitraum insgesamt 45 Prozent des Umsatzausfalls bzw. bis zu 80.000,-- Euro betragen.

Die Beantragung erfolgt ab dem 16. des Folgemonats über FinanzOnline und kann zusätzlich zu weiteren Hilfen beansprucht werden.

Details zu den Regelungen entnehmen Sie bitte www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus.

 
 

78


Bundesgesetze und Verordnungen sowie weitere Informationen iZm COVID-19

Informationen über gesetzliche Neuerungen iZm COVID-19 finden Sie laufend aktualisiert auf unserer Website. Auch die aktuellen COVID-19-Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und anderer Bundesminister sind auf unserer Website abrufbar.

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass es sich bei den Informationen in diesem Newsletter sowie auf der Website des ÖRAK um keine abschließende Darstellung handelt und diese ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen nicht ersetzen können.

 
 
    Law-Updates  
   

79


COVID-19 Schutzimpfung - Kostenübernahme für UNIQA-Versicherte

Die Impfung gegen COVID-19 soll - abhängig vom Bundesland - künftig auch vermehrt von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden.

Für Kammermitglieder und ihre mitversicherten Angehörigen, welche nicht über einen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und sich für eine private Versicherung im Rahmen des Gruppen-Krankenversicherungsvertrages “Opting out“ entschieden haben, werden die Kosten für die beiden Teilimpfungen - analog den Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung - auf Basis der Verordnung bzw. Honorarempfehlung auf Dauer der gegenwärtigen Rechtslage, zunächst bis 30. Juni 2021, von UNIQA ersetzt.

Die Rechnungen für die COVID-19-Impfungen können wie gewohnt an UNIQA übermittelt werden. Die benötigten Impfstoffe sind im Rahmen der allgemeinen Verfügbarkeit dem niedergelassenen Arzt zugänglich, dh eine Rechnungsstellung der Kosten des Impfstoffes seitens des niedergelassenen Arztes ist nicht vorgesehen. Die Verordnung sieht ein pauschales Honorar in Höhe von 25,-- Euro für die erste Teilimpfung und von 20,-- Euro für die zweite Teilimpfung vor.

 
 

80


Wahrnehmungsbericht

Für den alljährlichen Wahrnehmungsbericht zur österreichischen Rechtspflege und Verwaltung sammelt der ÖRAK Wahrnehmungen aus der Praxis der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Zur Veranschaulichung und vor allem Behebung von Missständen auf dem Gebiet der Rechtspflege und Verwaltung werden diese anonymisiert veröffentlicht.

Sollten Sie für die nächste Ausgabe einen interessanten Beitrag einbringen wollen, verwenden Sie bitte dieses Formular und übermitteln Sie es vollständig elektronisch ausgefüllt per E-Mail an Ihre Rechtsanwaltskammer oder an den ÖRAK (rechtsanwaelte@oerak.at). Auch positives Feedback ist sehr willkommen!

Das Formular können Sie auch im Mitgliederbereich unter Informationen/Sonstiges herunterladen.

Bitte beachten Sie, dass bei einzelfallbezogenen Beschwerden grundsätzlich gebeten wird, diese direkt an die zuständigen Organe der Dienstaufsicht des betreffenden Gerichts bzw. der betreffenden Behörde heranzutragen, um gegebenenfalls auf diesem Wege Abhilfe zu schaffen.

 
 
    veranstaltungen    
   

81


Online-Veranstaltung der JKU Linz: „Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) in der Gerichtsbarkeit“

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Johannes Kepler Universität Linz bündelt ihre wissenschaftliche Kraft zu einem neuen Forschungsschwerpunkt: Procedural Justice. Zum Auftakt findet eine Online-Veranstaltung „Digitalisierung und künstliche Intelligenz (KI) in der Gerichtsbarkeit“ (Zoom) am 28. April 2021 ab 17.00 Uhr statt.

Anmeldung unter: https://www.reglist24.com/procedural-justice. Das Programm finden Sie hier.

 
 
    tipps    
   

82


Umfrage zur Weiterentwicklung des Ehe- und Partnerschaftsrechts

Das Justizministerium hat das Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie mit einer Studie beauftragt, die den Änderungsbedarf im Ehe- und Partnerschaftsrecht aus Sicht der Bevölkerung erhebt. Zusätzlich werden ExpertInnen aus den Bereichen Anwaltschaft, Familienrichterschaft und Beratungsstellen/Mediation eingeladen, Anregungen für eine Novelle des Eherechts zu geben. Wir laden Sie herzlich ein, an dieser Online-Befragung teilzunehmen! Sie dauert ca. 15-20 Minuten. Durch Ihre Teilnahme können Sie die Weiterentwicklung des Ehe- und Partnerschaftsrechts in Österreich mitgestalten. Die Online-Befragung finden Sie hier: https://www.soscisurvey.de/Studie_Eherecht/ 

 
 


Sponsor der 49. Europäischen Präsidentenkonferenz

  

 
 
Oerak
Newsletter des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages

Im Mitgliederbereich von www.oerak.at können Sie sich zum Bezug dieses Newsletters an- und abmelden bzw auswählen, ob Sie die Zustellung im HTML- oder Textformat wünschen. Ein Newsletter-Archiv mit Suchmöglichkeit in den bisher erschienenen Ausgaben des Infom@ils finden Sie im Mitgliederbereich.

Bitte antworten Sie nicht direkt auf diesen Newsletter, sondern richten Sie Ihre Anregungen an infomail@oerak.at.

Medieninhaber und Herausgeber:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
Wollzeile 1-3, 1010 Wien

Grundlegende Richtung: Informationen für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter

Impressum / Offenlegung nach § 25 Mediengesetz

Informationen zum Datenschutz

Facebook Instagram LinkedIn