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e-card für Opting-Out-Versicherte

Der ÖRAK hat mit dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und UNIQA eine Möglichkeit für Opting-Out-Versicherte ausverhandelt, eine e-card unkompliziert mittels Online-Formular zu beantragen.

Ab 22. März 2021 können Sie, sofern Sie dem Gruppenkrankenversicherungsvertrag beigetreten und bei UNIQA krankenversichert sind, über ein Online-Formular auf https://www.svs.at/e-card-Antrag/ kostenlos eine e-card für sich und Ihre Angehörigen beantragen. Diese wird Ihnen per Post binnen 14 Tagen an Ihre Meldeadresse zugestellt. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, da Sie die e-card als Identifikationsmerkmal für den Zugang zu Gesundheitsleistungen des Bundes (zB ELGA, e-Impfpass, „Grüner Pass“) benötigen. Wenn Sie aufgrund einer anderen Erwerbstätigkeit bereits über eine e-card verfügen, ist eine Antragstellung nicht erforderlich.

Durch die Beantragung der e-card fallen für Sie keine Kosten an. Diese werden pauschal von UNIQA getragen.

Bitte beachten Sie, dass sich durch die Ausstellung der e-card keine Änderung an Ihrer (privaten) Krankenversicherung ergibt.

Die Gültigkeitsdauer der e-card ist grundsätzlich unbegrenzt. Die e-card muss lediglich dann ausgetauscht werden, wenn sich Daten ändern, die auf der Kartenoberfläche ersichtlich sind (zB der Name), oder wenn die Karte beschädigt ist.

Weiterführende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den Dokumenten Informationsblatt sowie FAQs, die auch im ÖRAK-Mitgliederbereich unter Versorgungseinrichtungen / Krankenversicherung / e-card abrufbar sind.

Für weitere Fragen zur e-card-Ausstellung oder zur Meldung bei Defekt, Verlust oder Diebstahl, wenden Sie sich bitte an die e-card Serviceline unter 05 0124 3311.

Für Fragen zu ELGA und zum e-Impfpass wenden Sie sich bitte an die ELGA Serviceline unter 05 0124 4411.

Bitte beachten Sie, dass der angegebene Link zum Online-Formular (https://www.svs.at/e-card-Antrag/) erst ab 22. März 2021 aktiv ist.

 
 
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