infomail
26/2022
Immer Up-To-Date
    Law-Updates    
   

225


ÖRAK-Forderungen iZm Sicherstellung und Auswertung von Daten und Datenträgern

Der ÖRAK hat im Rahmen einer Pressekonferenz am 21. November 2022 zum Thema „Sicherstellung und Auswertung von Daten und Datenträgern – Defizite und Reformvorschläge“ einen Katalog an Reformvorschlägen iZm der Sicherstellung von Kommunikationsgeräten vorgestellt:

  • Anhebung der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Kommunikationsgeräten durch Einführung besonderer Bestimmungen in Anlehnung an die bestehenden Regelungen zur Nachrichtenüberwachung
  • Schaffung klarer Regelungen im Umgang mit Zufallsfunden
  • Transparenz gegenüber Beschuldigten im Zusammenhang mit Sicherstellungen und Einführung verbindlicher Fristen zur Information des Betroffenen
  • Beschränkung der Akteneinsicht von Mitbeschuldigten - analog zur Rechtslage betreffend Opfer, Privatbeteiligte und Privatankläger - soweit deren Interessen nicht beeinträchtigt werden 
  • Anerkennung eines Widerspruchsrechts des Beschuldigten in Berufung auf ein Verschwiegenheitsrecht eines Berufsgeheimnisträgers

Diese Forderungen beruhen auf einem im Auftrag des Instituts für Anwaltsrecht der Universität Wien von Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes und Mag. Shirin Ghazanfari (Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien) ausgearbeiteten Gutachten. Dieses widmet sich der geltenden Rechtslage, rechtsstaatlichen Defiziten und Reformvorschlägen und beinhaltet einen konkreten Gesetzesvorschlag.

 
 
    Law-Updates  
   

226


ÖRAK-Webinar „Von AVOs zu ALPS – Informationen zur Umstellung der Veranlagung in der VE Teil B“ – zum Nachsehen

Das ÖRAK-Webinar vom 15. November 2022 über die wesentlichen Änderungen der Veranlagungs- und Risikogemeinschaften in der Versorgungseinrichtung Teil B können Sie ab sofort unter www.ra-vorsorge.at nachsehen. 

 
 

227


Gebührenanpassungen

Bitte beachten Sie folgende Gebührenanpassungen
per 1. Jänner 2023:

Archivium:

Kurze Speicherdauer (neu: 22 Jahre): 13 Euro (zzgl 0,65 Euro Verrechnungsstellenentgelt)

Lange Speicherdauer (neu: 40 Jahre): 20 Euro (zzgl 1,- Euro Verrechnungsstellenentgelt)

Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte (RAPatVR):

Registrierungsgebühr: 22 Euro

Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte (RATR):

Registrierungsgebühr: 22 Euro

Die relevanten Beschlüsse der ÖRAK-Vertreterversammlung vom 22. September 2022 finden Sie auf der Website des ÖRAK (Kundmachungen).

 
 

228


Checkliste „Kammerkommissär und mittlerweiliger Substitut“

Der Arbeitskreis Berufsrecht hat die Checkliste „Kammerkommissär und mittlerweiliger Substitut“ aufgrund von gesetzlichen Änderungen in § 34a RAO durch das BRÄG 2020 und BRÄG 2022 überarbeitet (Stand 10. Oktober 2022). Die Checkliste enthält nützliche Informationen zu Rechtsgrundlagen, Aufgabenbereichen, Honorierung und Ende der Tätigkeit. Die Checkliste ist im ÖRAK-Mitgliederbereich (Informationen/Gesetze und Erlässe/Checkliste Kammerkommissär und mittlerweiliger Substitut) abrufbar.

 

 
 
    veranstaltungen    
   

229


Webinar „Anwaltsrecht aktuell“

Am Dienstag, den 29. November 2022 von 18:00 bis 19:00 Uhr, bieten Institutsangehörige des Instituts für Anwaltsrecht in Linz und Gastvortragende in einem Webinar einen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Anwaltsrecht und besprechen ausgewählte Entscheidungen sowie Beiträge.

Es ist keine Anmeldung erforderlich und die Teilnahme ist kostenlos.

Die Einladung mit weiteren Details finden Sie hier.

 

 
 

230


Seminare des Österreichischen Rechtsanwaltsvereins

Geldwäsche – Was Rechtsanwält*innen und
Kanzleimitarbeiter*innen wissen müssen

Hybridseminar
am: 12. Dezember 2022
Details und Anmeldung hier

Steuerliche Abwicklung von Schenkungen –
insbesondere Liegenschaften und Kapitalvermögen

Onlineseminar
am: 14. Dezember 2022
Details und Anmeldung hier

 
 
    tipps    
   

231


Techniktipp: Sicherheitsupdates

Denken Sie immer daran, Updates Ihrer Windows-Software bzw. anderer Betriebssysteme regelmäßig und rasch nach deren Verfügbarkeit durchzuführen. Regelmäßige Softwareupdates tragen wesentlich zum Schutz Ihrer Geräte und der darauf befindlichen Daten bei.

 
 

232


Nachwuchs für Rechtsanwaltskanzleien – Kooperation mit der JUS-HAK

Die JUS-HAK mit österreichweiten Standorten bildet Jugendliche bereits in der berufsbildenden höheren Schule mit einem rechtlichen Schwerpunkt und Praxisbezug aus.

Der ÖRAK begrüßt und unterstützt dieses Ausbildungsangebot für zukünftige Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeiter sowie Juristeninnen und Juristen.

Bei Interesse können Sie Schülerinnen und Schülern einen Praktikumsplatz in Ihrer Rechtsanwaltskanzlei anbieten oder als Vortragende/r an einer JUS-HAK unterrichten bzw. bei Diplomarbeiten unterstützen. Informieren Sie sich auf der Homepage und wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Rechtsanwaltskammer.

 

 
 
Oerak
Newsletter des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages

Im Mitgliederbereich von www.oerak.at können Sie sich zum Bezug dieses Newsletters an- und abmelden bzw auswählen, ob Sie die Zustellung im HTML- oder Textformat wünschen. Ein Newsletter-Archiv mit Suchmöglichkeit in den bisher erschienenen Ausgaben des Infom@ils finden Sie im Mitgliederbereich.

Bitte antworten Sie nicht direkt auf diesen Newsletter, sondern richten Sie Ihre Anregungen an infomail@oerak.at.

Medieninhaber und Herausgeber:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
Wollzeile 1-3, 1010 Wien

Grundlegende Richtung: Informationen für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter

Impressum / Offenlegung nach § 25 Mediengesetz

Informationen zum Datenschutz

Facebook Instagram LinkedIn