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Eindrucksvolle Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte für das Jahr 2006

Benn-Ibler: "Die Österreichischen Rechtsanwälte als Verfahrenshelfer sind ein Eckpfeiler des Rechtsstaates."

Äußerst eindrucksvoll erweist sich die vom Österreichischen Rechtanwaltskammertag (ÖRAK) präsentierte Statistik über die Bestellung von österreichischen Rechtsanwälten zu Verfahrenshelfern im Jahr 2006.

Bundesweit gab es im vergangenen Jahr in Straf- und Zivilverfahren 23.693 Bestellungen. Neben der klassischen Verfahrenshilfe finden sich unter anderem die kostenlose Erste Anwaltliche Auskunft in den Rechtsanwaltskammern, der anwaltliche Journaldienst und die Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft in der Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte.

"In diesem Zusammenhang erscheinen Medienberichte rund um die in Diskussion befindliche Sinnhaftigkeit von Sammelklagen, in denen den Rechtsanwälten vorgeworfen wird, Kritik nur deswegen zu äußern, weil man um das Honorar fürchtet, geradezu höhnisch", bemerkt der Präsident des ÖRAK, Dr. Benn-Ibler zu einem entsprechenden Artikel in den Salzburger Nachrichten vom 20. März 2007.

"Allein im Rahmen der Verfahrenshilfe haben die österreichischen Rechtsanwälte im Jahr 2006 Leistungen im Wert von 31.489.157,57 Euro erbracht, um Bürgerinnen und Bürgern unabhängig vom finanziellen Hintergrund am Weg zu ihrem Recht zu unterstützen und zu beraten", so Benn-Ibler weiter. "Der Zugang zum Recht muss für alle Bürgerinnen und Bürger garantiert bleiben. Einer dieser Garanten sind die österreichischen Anwälte als Verfahrenshelfer. Diese Aufgabe erfüllen wir gerne und mit vollem Einsatz.“

Man muss den österreichischen Anwälten und ihrer Berufsvertretung gleichzeitig zugestehen, sich mit Gesetzesvorgaben kritisch und verantwortungsvoll auseinanderzusetzen, ohne sie dem Vorwurf der ausschließlichen Honorarorientierung auszusetzen. Angesichts der Sozialbilanz der österreichischen Rechtsanwälte fehlt diesem Vorwurf nicht nur jegliche Grundlage, sondern ist er als geschmacklos und entbehrlich zu bezeichnen", pocht der Präsident des ÖRAK auf mehr Fairness in inhaltlichen Auseinandersetzungen zu legistischen Vorhaben, sowie mehr Anerkennung der sozialen Leistungen und unentgeltlichen Dienste der österreichischen Rechtsanwälte für die Bürger und den Rechtsstaat.

 

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund vierzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15

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