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EU-Kommission: Rechtsanwälte begrüßen Schaffung einer eigenen Generaldirektion Justiz

Benn-Ibler: „Ein Meilenstein, der für die so wichtige Balance im Spannungsfeld zwischen Inneres und Justiz von fundamentaler Bedeutung ist!“

Nach der Schaffung eines eigenen Kommissariats für Justiz wird eine weitere Forderung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) Realität. Erst mit den operativen Möglichkeiten einer eigenen Generaldirektion ist die Justiz auf europäischer Ebene dort angelangt, wo Österreichs Rechtsanwälte sie längst hingedacht haben. Die europäische Rechtspolitik steht nunmehr tatsächlich auf Augenhöhe mit den Ansprüchen der Bürger in einer komplexer werdenden Staatengemeinschaft und ist nun auch gewappnet, sich einem breiten Spektrum an justiziellen Herausforderungen und Aufgabenstellungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Europas zu stellen.

Knapp vier Monate nach Antritt der neuen EU-Kommission wurden gestern, Mittwoch, in Brüssel die Weichen für eine schon lange erwartete Stärkung der europäischen Justizpolitik gestellt. Anders als in den Mitgliedstaaten existierte bis dato auf EU-Ebene keine klare Trennlinie zwischen den Bereichen Inneres und Justiz. Deren Agenden befanden sich bisher zusammengefasst unter dem Dach einer gemeinsamen Generaldirektion. „Diese widersprüchliche Konstellation wird schon bald Geschichte sein“, sieht der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Gerhard Benn-Ibler, ein erfreuliches Ende nahen.

Konkret wird bereits mit Juli eine eigene Generaldirektion für die Bereiche Zivil- und Strafrecht, Grundrechte und Unionsbürgerschaft geschaffen und Justiz-Kommissarin Viviane Reding unterstellt. Eine zweite Generaldirektion wird unter der Zuständigkeit von Innen-Kommissarin Cecilia Malmström den Bereich Inneres abdecken. Bisher waren all diese Agenden in einer einzigen Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ zusammengefasst, die zugleich sowohl Innen- als auch Justiz-Kommissarin untergeordnet war. „Ein rechtspolitisches Unding“, wie die heimischen und europäischen Rechtsanwälte wiederholt angemerkt hatten.

„Die Trennlinie zwischen Innenpolitik auf der einen und Rechtspolitik auf der anderen Seite kann nicht scharf genug gezogen werden“, erinnert ÖRAK-Präsident Benn-Ibler an die völlig unterschiedlichen Zielrichtungen der beiden Bereiche. Steht der Innenpolitik stets das berechtigte Interesse an größtmöglicher Sicherheit voran, stellt die Rechtspolitik hingegen das notwendige, ausgleichende Korrektiv zur Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte des Bürgers dar. Dieses Spannungsfeld müsse stets in Balance gehalten werden. Ein Gleichgewicht, das auf europäischer Ebene bisher nicht im erforderlichen Maße sichtbar war, wie angesichts aktueller Debatten deutlich wird. „Ich erinnere nur an die zuletzt heftig kritisierte Aushöhlung von Grund- und Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger zugunsten eines alles überdeckenden Sicherheitsdenkens“.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag forderte daher schon seit langem ein Umdenken in Brüssel und die Schaffung einer eigenen Generaldirektion für Justiz. „Wir freuen uns, dass dieser Meilenstein endlich gesetzt wurde und hoffen, dass er zugleich der Wegweiser für einen Kurs Richtung Schutz und Ausbau der bürgerlichen Grund- und Freiheitsrechte in Europa ist“, so Benn-Ibler, der aus der aktuellen Entwicklung Hoffnung für eine ausgewogene Gewichtung zukünftiger Vorhaben schöpft.

In Österreich gibt es 5500 Rechtsanwälte und 1800 Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15, 0699 104 165 18 hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at  

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