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Österreichische Rechtsanwälte setzen Zeichen in der Mindestlohndebatte

Präsident Benn-Ibler: Die Kanzleiangestellten bekommen bereits ein Jahr vor dem von der Gewerkschaft avisierten Termin Rechtssicherheit über den Mindestlohn von € 1.000,--

Während die GPA-DPJ noch aktionistische Rituale abhält und sich gerade irgendwo zwischen erfolglosen Protestmailaktionen und einem Protestmarsch befindet, werden die österreichischen Rechtsanwälte bei der bevorstehenden Delegiertenversammlung in Krems am 5. Oktober 2007 Nägel mit Köpfen machen: Bereits ein Jahr bevor die zwischen WKÖ und ÖGB abgeschlossene Grundsatzvereinbarung den Mindestlohn von € 1.000,-- für alle Angestellten in Österreich vorsieht (dort erst ab dem 1.1.2009) wird es für die Kanzleiangestellten der österreichischen Rechtsanwälte schon ab dem 1.1.2008 Rechtssicherheit über einen Mindestlohn von € 1.000,-- geben.

Möglich macht das die geplante Aufnahme eines entsprechenden Passus in die Berufs- und Standesregeln der Rechtsanwälte. Ein Verstoß gegen eine dort vorgesehene Standespflicht kann für den einzelnen Rechtsanwalt schwere disziplinäre Sanktionen, die bis zu einer Streichung aus der Rechtsanwaltsliste reichen, mit sich bringen.

„Selbstverständlich bleibt das Verhältnis der österreichischen Anwälte und ihrer Angestellten vor allem von gegenseitigem Vertrauen und gemeinsamer Leistung für die Klienten geprägt, dennoch möchten die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren Mitarbeitern im Sinne des Regierungsübereinkommens Rechtssicherheit garantieren und zum wiederholten Mal beweisen, dass die Rechtanwaltschaft bei Verantwortungsübernahme und sozialem Gewissen ganz oben in einer Skala zu finden ist.“, so der Präsident des ÖRAK.

„Ich habe angesichts der Entwicklungen im ÖGB natürlich Verständnis für eine gewisse Profilierungsnotwendigkeit“, sieht der Präsident des ÖRAK Gerhard Benn-Ibler die Gewerkschaftsaktionen gelassen. „Dennoch kann ich es nicht zulassen, dass dies auf dem Rücken der österreichischen Rechtsanwälte ausgetragen wird.“

Am Rande einer Protestmailaktion der GPA, bei der ablesbar war, dass nahezu kein Kanzleiangestellter den gewerkschaftlichen Beistand als nötig erachtete, kam es zu einer Auseinandersetzung mit einigen Rechtsanwälten, die von einer Spamflut in ihren Kanzleien heimgesucht worden sind. Gegen diese Vorgangsweise der Gewerkschaft wurde von den betroffenen Rechtsanwälten vorgegangen. Da diese Rechtsanwälte auch Funktionäre in Rechtsanwaltskammern sind, sah sich die Gewerkschaft dazu veranlasst, die Behinderung der Aktion durch den ÖRAK zu kritisieren. Dazu ist festzuhalten, dass der ÖRAK sich niemals gegen die Durchführung dieser Protestaktion stark gemacht hat, aber man auch den Anwälten das Recht einräumen muss, den Arbeitsablauf in ihren Kanzleien so zu gestalten, wie sie es für richtig halten und damit gegen Spammails vorzugehen. Nachdem alle betroffenen Anwälte ihre Tätigkeiten in der Kammer ehrenamtlich und somit unentgeltlich ausüben, sind sie genötigt, sich und übrigens auch ihre Angestellten aus dem wirtschaftlichen Betrieb der Kanzlei zu versorgen. Weiters ist festzuhalten, dass man sich ausschließlich gegen den Versandprovider des ÖGB (GPA-DPJ) zur Wehr setzte, denn auch dieser hat sich - allem sozialen Eifer in Ehren - an die entsprechenden Gesetze zu halten.

Benn-Ibler: „Ich hoffe die Gewerkschaft beweist endlich wieder einmal, dass sie eine Berufsvertretung mit Praxisbezug ist und anerkennt unsere Umsetzung in den Standesrichtlinien genauso wie unsere Kanzleimitarbeiter, womit sich die Gewerkschaft wieder als verantwortungsbewusster Sozialpartner empfehlen würde.

Ich werde selbstverständlich Vertreter der Gewerkschaft im Rahmen des angekündigten Protestmarsches empfangen. Den Vertretern der Gewerkschaft darf ich im Gegenzug zur Überreichung der Zitrone auch Präsente mit auf ihren weiteren beschwerlichen Weg geben. Ich hoffe, dass unsere ÖRAK-Trillerpfeifen der gewerkschaftlichen Stimme wieder ein paar Dezibel an Lautstärke zurückgeben. Und das meine ich nicht zynisch sondern als symbolisches Zeichen dafür, was ich der Gewerkschaft für ihre Zukunft wünsche“, findet Benn-Ibler zum Abschluss sehr versöhnliche Worte.

 

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis: ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Mag. Julia Kent, Tel. 01 / 535 12 75- 15, kent@oerak.at

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