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Patientenverfügung: Rechtsanwälte für gesetzliche Abfrageverpflichtung

Benn-Ibler: “Die Ergebnisse der aktuellen Studie belegen die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung!“

Bereits seit Sommer 2006 und damit unmittelbar nach Inkrafttreten des Patientenverfügungsgesetzes verfügt die österreichische Rechtsanwaltschaft über ein Patientenverfügungsregister, in dem derzeit ca. 1300 Patientenverfügungen registriert sind. „Ein Nachweis dafür, dass die professionelle und umfassende Beratung durch Ärzte und Rechtsanwälte von den Patienten als notwendig und gut angesehen wird“, so Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK). Die dafür anfallenden Kosten liegen dabei auch deutlich unter anderen, immer wieder kolportierten Summen. „Die Errichtung einer Patientenverfügung bei einem Rechtsanwalt wird bereits um 120,- Euro (inkl. MwSt.) angeboten“, verweist der ÖRAK-Präsident astronomische Beträge ins Reich der Phantasie. „Gerade in diesem hochsensiblen Bereich, in dem es um die Gesundheit der Betroffenen und im Extremfall um deren Überleben geht, ist eine fachlich fundierte, alle Aspekte und Folgen umfassende Beratung durch Experten unerlässlich“, so Benn-Ibler. Dies wurde auch vom Gesetzgeber seinerzeit richtig erkannt. „Ein Ansatz, der durch das Vertrauen von knapp 1300 registrierten Patienten bestätigt wurde“, ergänzt Benn-Ibler. Das Register der Rechtsanwaltschaft bietet zudem die Möglichkeit, die jeweilige Patientenverfügung in eingescannter Form zu hinterlegen. Die Online-Abfrage ist für alle österreichischen Krankenhäuser rund um die Uhr kostenlos möglich.

Die Tatsache, dass die Abfrage durch das jeweilige Krankenhaus jedoch nach wie vor eine „Bringschuld“ ist, für Krankenanstalten also keine Verpflichtung besteht, tatsächlich im Register nachzusehen ob eine entsprechende Verfügung vorhanden ist, sollte jedoch so bald als möglich korrigiert werden. „In diesem Zusammenhang hat die Rechtsanwaltschaft in der Vergangenheit bereits mehrfach bei der damals zuständigen Gesundheitsministerin interveniert“, so Benn-Ibler. Zwar tragen Betroffene zumeist entsprechende Hinweiskärtchen mit sich, Gewissheit über die mögliche Existenz einer Patientenverfügung kann jedoch nur durch eine Abfragverpflichtung gewährleistet werden. „Eine entsprechende Regelung ist daher unumgänglich“, mahnt der ÖRAK-Präsident.

Auch dass seitens der Patientenanwaltschaft bisher noch nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, die bei ihr errichteten Patientenverfügungen zu gleichen Bedingungen wie ein Rechtsanwalt im Register der Rechtsanwaltschaft eintragen zu lassen, erweist sich angesichts der aktuellen Studienergebnisse als nicht gerade förderlich. „Unter dem Strich bleibt der Ansporn, durch verstärkte Information und die notwendige Einführung einer Abfrageverpflichtung der Patientenverfügung nachhaltig zum Durchbruch zu verhelfen“, so Benn-Ibler abschließend.

 

In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund siebzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk., Tel.: 01/535 12 75-15, hruschka@oerak.at, www.rechtsanwaelte.at

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