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Rechtsanwälte begrüßen Einführung von Transparenzpflichten für EU-Lobbyisten

Benn-Ibler: „Mit seinem gestrigen Entschluss folgt das Europäische Parlament dem Ruf der Rechtsanwälte nach mehr Transparenz unter Einhaltung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht“

Durch seine gestrige Entschließung zum Aufbau eines Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Lobbyisten festigt das Europäische Parlament sein Bestreben nach mehr Transparenz im Umgang mit Interessensvertretern in der Politik. Weiterhin unangetastet bleibt das Grundrecht des Bürgers auf vertrauliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, der im Zuge beratender und vertretender Tätigkeit strengen anwaltlichen Verschwiegenheitspflichten unterworfen ist. „Ein Grundpfeiler des Rechtsstaates, an dem nicht gerüttelt werden darf“, unterstreicht Dr. Gerhard Benn-Ibler, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, die zentrale Bedeutung des geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen Klient und Rechtsanwalt.

Auf Initiative von ÖRAK und CCBE (Rat der europäischen Anwaltschaften) konnte der Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit mittels eines entsprechenden mit maßgeblicher Unterstützung von MEP Othmar Karas von der konservativen und der liberalen Fraktion eingebrachten Änderungsantrages im gestrigen Entschluss des EU-Parlaments verankert werden. „Rein als Interessensvertreter registrierte Rechtsanwälte sind selbstverständlich an die Einhaltung aller Transparenzpflichten gebunden“, so Benn-Ibler, der auf den grundlegenden Unterschied zwischen Lobbying und Rechtsberatung hinweist. „Ein Unterlaufen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses unter dem Deckmantel der Transparenz hätte jedoch das Grundrecht des Bürgers auf einen unabhängigen Rechtsanwalt und damit das bestehende Rechtssystem an sich in Frage gestellt“, betont der ÖRAK-Präsident die zentrale rechtspolitische Bedeutung dieser Passage.

Generell spricht sich die österreichische Rechtsanwaltschaft vehement gegen die immer öfter zu beobachtenden Tendenzen aus, umfangreiche Melde- und Kontrollpflichten unter dem Vorwand der Verbrechensbekämpfung auf die beratenden Berufsgruppen umzuwälzen. „Das Vertrauensverhältnis zwischen Klient und Rechtsanwalt muss auch in Zukunft unangetastet bleiben“, so Benn-Ibler zusammenfassend.

 

In Österreich gibt es 5300 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk.,
Tel.: 01/535 12 75-15, hruschka@oerak.at,
www.rechtsanwaelte.at

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