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Rechtsanwälte halten vorgelegtes Modell zur Meldung von Schenkungen für völlig misslungen

Präsident Benn-Ibler: “Die österreichische Rechtsanwaltschaft lehnt exzessiven bürokratischen Aufwand als Antwort auf die Abschaffung der Schenkungssteuer entschieden ab.“

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag kritisiert bei dem vorgelegten Gesetzesentwurf (Schenkungsmeldegesetz 2008) ungerechtfertigte Einschnitte und überzogene Regelungen im Zuge begleitender Gesetzesmaßnahmen. Mit der geplanten Einführung einer Pflicht zur Meldung von Schenkungen reagiert das Finanzministerium auf die, von der Rechtsanwaltschaft grundsätzlich begrüßte, Abschaffung der Schenkungssteuer per 31. Juli 2008.

Neben bürokratischem Mehraufwand und der damit verbundenen Kostenbelastung für Staat und Bürger ortet Präsident Dr. Gerhard Benn-Ibler auch negative rechtspolitische Folgen der geplanten Meldepflicht: „Ein unzulässiger Eingriff in das Mandats- und Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt.“ Gemeint ist das Umwälzen umfangreicher Melde- und Kontrollpflichten auf die beratenden Berufsgruppen, die dadurch als verlängerter Arm der Finanzbehörden zur Überwachung und Informationsbeschaffung eingesetzt werden sollen. „Nicht mit uns!“, so Benn-Ibler, der sich entschieden gegen diese Tendenzen ausspricht und auf Parallelen zur bereits geäußerten Kritik an der Geldwäscherichtlinie hinweist.

Geht es nach den Vorstellungen des Finanzministeriums, so soll die geplante Meldepflicht durch einer Reihe von Änderungen des Finanzstrafgesetzes flankiert werden. Dazu zählen überzogene Strafandrohungen für Fälle unterlassener Meldepflicht, der ausdrückliche Wegfall einer strafausschließenden Wirkung bei Selbstanzeige, sowie die aus der Qualifizierung als Unterlassungsdelikt resultierende Schaffung eines unverjährbaren Steuerdelikts.

„Grundsätzlich anerkennen wir das Bestreben der Finanzbehörden, ein Instrumentarium zu entwickeln, wodurch ein Umgehen der Steuerpflicht durch vorgetäuschte Schenkungen verhindert werden soll. Die Umsetzung gilt es jedoch genau unter die Lupe zu nehmen“, so Benn-Ibler. Im Fokus der kritischen Betrachtung stehen jene Bestimmungen, wonach unterlassene Meldungen eine Geldstrafe von bis zu 10% des gemeinen Wertes nach sich ziehen können. „Sachlich nicht zu rechtfertigen“, kritisiert Benn-Ibler, „besonders wenn man bedenkt, dass es sich um Vorgänge handelt, die nach Wegfall der Schenkungssteuer gar nicht mehr steuerpflichtig sind.“ Den ausdrücklich vorgesehenen Ausschluss einer Strafverschonung durch Selbstanzeige hält Benn-Ibler sogar für völlig systemwidrig.

„Aus den angeführten Gründen spricht sich die österreichische Rechtsanwaltschaft entschieden gegen die vorgelegten, völlig überzogenen und rechtspolitisch bedenklichen Regelungen aus“, fasst Benn-Ibler die umfangreiche Kritik am vorgelegten Gesetzesentwurf in Bezug auf die Meldepflicht bei Schenkungen zusammen.

 

 

In Österreich gibt es 5200 Rechtsanwälte, rund sechzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragehinweis:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag,
Bernhard Hruschka Bakk.,
Tel.: 01/535 12 75-15,
hruschka@oerak.at,
www.rechtsanwaelte.at

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