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Änderung der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV)

Mit der am 15. Mai 2015 im Bundesgesetzblatt (BGBl II 107/2015) kundgemachten Verordnung der Finanzmarktaufsicht, mit der die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung geändert wird, erfolgte eine Streichung von Indonesien von der „Schwarzen Liste“ der FATF, die in § 2 Abs 2 GTV entsprechend nachvollzogen wurde.

Bei diesen Staaten, besteht jedenfalls weiterhin ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung: Algerien, Ecuador, Iran, Myanmar, Somalia, Syrien und Volksrepublik Korea. 

Nähere Informationen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung finden Sie auch auf der Homepage der Financial Action Task Force (FATF) sowie im Mitgliederbereich unter www.rechtsanwaelte.at unter Informationen / Gesetze und Erlässe.

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