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Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag zur geforderten Meldepflicht von Anwälten bei Geldwäscheverdacht: Terrorbekämpfung droht elementare Grundrechte einzuschränken

Wien, 10. Oktober 2001. Die furchtbaren Terrorakte vom 11. September dürfen nicht dazu führen, daß elementare Grundrechte der Gesellschaft unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung eingeschränkt werden. Das betonte der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, Dr. Klaus Hoffmann, aus Anlaß der Forderung des ECOFIN-Rates, Anwälte zur Meldepflicht bei Verdacht auf Geldwäsche zu zwingen. Die Österreichischen Anwälte lehnen es ab, in die Rolle des polizeilichen Fahnders zu schlüpfen, so Hoffmann. Dazu sei der Berufstand des Rechtsanwaltes nicht geschaffen worden.

Hoffmann appelliert an die nationalen und europäischen Gesetzgeber, die rechtsstaatlichen Grundsätze unserer Gesellschaft nicht über Bord zu werfen.

„Das Vertrauen der Bürger in den fundamentalen Grundsatz der Verschwiegenheit eines von ihm beauftragten Rechtsvertreters ist eine wesentliche Säule unseres Rechtsstaates“, so Hoffmann.

Die absolute Vertraulichkeit der Beziehungen zwischen dem rechtsuchenden Bürger und seinem Anwalt sei ein Bürgerrecht und fester Bestandteil des Rechtsstaates. Als Gegengewicht zur staatlichen Übermacht werde dieses Recht auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgt.

Der ECOFIN-Rat möchte außerdem durchsetzen, daß Informationen, die aus einer Geldwäschemeldung stammen, auch für andere Delikte als Geldwäsche, wie beispielsweise Steuervergehen, herangezogen werden können. „Dieses Vorhaben würde das Grundprinzip der anwaltlichen Vertretung stürzen“, betont der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages. Auch wenn alles getan werden müsse, um Geldwäsche zu bekämpfen, so gebe es dennoch Einrichtungen, wie eben den Berufstand der Rechtsanwälte, die nicht als Polizeispitzel mißbraucht werden dürfen. Dazu gebe es andere Einrichtungen des Rechtsstaates.

Bedauerlich sei außerdem, daß das Europäische Parlament, das sich während des gesamten Rechtssetzungsverfahrens zur Geldwäscherichtlinie für die Wahrung der Bürgerrechte eingesetzt hat, nun vom ECOFIN-Rat als Verhinderer wichtiger Terrorbekämpfungsmaßnahmen an den Pranger gestellt werde.

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Präsident Dr. Klaus Hoffmann
Rotenturmstraße 13
A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at

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