sonder infomail
14/2020
Immer Up-To-Date
    Law-Updates    
   

96


Verordnung der BM für Justiz – Besondere Vorkehrungen in Strafsachen

Die auf Grundlage der zuletzt mit dem 4. COVID-19-Gesetz geänderten Verordnungsermächtigung von der Bundesministerin für Justiz zu erlassende Verordnung betreffend besondere Vorkehrungen in Strafsachen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, wurde heute im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 138/2020) kundgemacht. Die Verordnung tritt somit morgen in Kraft. Mit der Verordnung werden einige Lücken bezüglich einzelner Fristen in Strafverfahren geschlossen, auf die der ÖRAK zuvor aufmerksam gemacht hatte. 

Die Details entnehmen Sie bitte der Verordnung.

 
 

97


Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung der BM für Justiz

Die auf Grundlage der zuletzt mit dem 4. COVID-19-Gesetz geänderten Verordnungsermächtigung von der Bundesministerin für Justiz zu erlassende Verordnung zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise wurde heute im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 140/2020) kundgemacht und tritt rückwirkend mit 22. März 2020 in Kraft.

Die Details entnehmen Sie bitte der Verordnung.

 
 

98


Rundschreiben des BMJ – Anwendung vergaberechtlicher Regelungen

Das BMJ hat ein weiteres Rundschreiben zur Anwendung vergaberechtlicher Regelungen im Zusammenhang mit der COVID-Krise herausgegeben. Darin wird aufgezeigt, inwieweit das Regime des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG, BGBl. I Nr. 16/2020) durch das Bundesverfassungsgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens (COVID-19 Begleitgesetz Vergabe, BGBl. I Nr. 24/2020) modifiziert wird.

Das vollständige Schreiben finden Sie hier.

 
 

99


Information des BMJ zur Rechnungslegung – Verlängerung der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen

Eine Information des BMJ zur Rechnungslegung – Verlängerung der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen finden Sie hier.

 
 

100


Unterstützungs- und Fördermaßnahmen

Auf unserer Website finden Sie laufend aktualisierte Informationen zu Unterstützungs- und Fördermaßnahmen iZm COVID-19.

Bitte beachten Sie insbesondere die Änderungen betreffend den Härtefallfonds, welche mit dem 3. COVID-19-Gesetz vorgenommen wurden.

Informationen zum Corona Hilfs-Fonds und weitere Informationen zu Unterstützungs- und Fördermaßnahmen finden Sie auch auf der Homepage des Finanzministeriums.

Laut Informationen des BMF steht der Corona-Hilfs-Fonds für Unternehmen und Branchen bereit, die durch Maßnahmen wie Betretungsverbote, Reisebeschränkungen oder Versammlungsbeschränkungen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben. Darüber hinaus hilft der Corona Hilfs-Fonds Unternehmen, die in Folge der Corona Krise mit großen Umsatzeinbußen und der Gefährdung ihrer Geschäftsgrundlage konfrontiert sind.

Mit Garantien der Republik und direkten Zuschüssen soll der Liquiditätsbedarf von Unternehmen abgedeckt werden. Single-Point of Contact ist die Hausbank. Laut Informationen des BMF können Garantien ab heute, 8. April 2020, und Zuschüsse ab 15. April 2020 beantragt werden.

 
 
    Law-Updates  
   

101


Weitere Informationen zu COVID-19

Bitte beachten Sie unsere laufend aktualisierten Informationen auf der Website des ÖRAK!

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass es sich bei den Informationen in diesem Newsletter sowie auf der Website des ÖRAK um keine abschließende Darstellung handelt und diese ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen nicht ersetzen können. Manche der dargestellten Aspekte können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Wir laden Sie daher ein, unseren Informationsbereich auf https://www.rechtsanwaelte.at wiederkehrend zu besuchen.

 
 
Oerak
Newsletter des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages

Im Mitgliederbereich von www.oerak.at können Sie sich zum Bezug dieses Newsletters an- und abmelden bzw auswählen, ob Sie die Zustellung im HTML- oder Textformat wünschen. Ein Newsletter-Archiv mit Suchmöglichkeit in den bisher erschienenen Ausgaben des Infom@ils finden Sie im Mitgliederbereich.

Bitte antworten Sie nicht direkt auf diesen Newsletter, sondern richten Sie Ihre Anregungen an infomail@oerak.at.

Medieninhaber und Herausgeber:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
Wollzeile 1-3, 1010 Wien

Grundlegende Richtung: Informationen für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter

Impressum / Offenlegung nach § 25 Mediengesetz

Informationen zum Datenschutz

Facebook Instagram LinkedIn