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23/2020
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10., 12., 16. und 18. COVID-19-Gesetz – Kundmachung

Am 13. Mai 2020 hat der Nationalrat die zuletzt vom Bundesrat beeinspruchten COVID-19-Gesetze behandelt und Beharrungsbeschlüsse gefasst. Die Kundmachungen im Bundesgesetzblatt erfolgten am 14. Mai 2020.

10. COVID-19-Gesetz (BGBL. I Nr. 41/2020)
12. COVID-19-Gesetz (BGBL. I Nr. 42/2020)
16. COVID-19-Gesetz (BGBL. I Nr. 43/2020)
18. COVID-19-Gesetz (BGBL. I Nr. 44/2020)  

Ausführliche Informationen über die für die Rechtsanwaltschaft wichtigsten Neuerungen finden Sie auf unserer Website zusammengefasst. Bitte beachten Sie die jeweiligen Inkrafttretens-Bestimmungen und, dass die Zusammenfassung auf unserer Website nur Teile der Gesetzespakete behandelt und ein genaues Studium der Gesetze nicht ersetzen kann.

 
 

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19., 20. und 21. COVID-19-Gesetz

Am 13. Mai 2020 wurden im Nationalrat Anträge für ein 19. COVID-19-Gesetz, ein 20. COVID-19-Gesetz und ein 21. COVID-19-Gesetz eingebracht, die den jeweils zuständigen Ausschüssen zur weiteren Behandlung zugewiesen wurden. Ausführliche Informationen über diese Gesetze finden Sie nach Beschlussfassung auf unserer Website.

 
 

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Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung

Am 13. Mai 2020 wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird, im Bundesgesetzblatt (BGBl. II Nr. 207/2020) kundgemacht. Mit dieser Änderung wird u.a. das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe sowie das Betreten von Sportstätten unter bestimmten Voraussetzungen geregelt. Alle Details entnehmen Sie bitte der Verordnung. Die Änderungen traten mit Ablauf des 14. Mai 2020 in Kraft.

Eine konsolidierte Fassung der Verordnung finden Sie hier.

 
 
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Online-Umfrage des ÖRAK: Fieberkurve des Rechtsstaates 2020

Der ÖRAK arbeitet seit einigen Jahren an einem Index, mit welchem die Rechtsstaatlichkeit Österreichs aufgezeigt und Entwicklungen im Zeitverlauf dargestellt werden. Dieses Jahr wird die dritte Auflage dieser Fieberkurve des Rechtsstaateserscheinen.

Im Rahmen einer kurzen Online-Umfrage möchte der ÖRAK die Meinung der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter zu den einzelnen Aspekten der Rechtsstaatlichkeit einholen.

Aus aktuellem Anlass umfasst die diesjährige Umfrage auch einige Fragen iZm der Coronakrise. Ihre Meinung ist hier sehr gefragt!

Die Beantwortung des Fragebogens wird nur wenige Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen.

HIER kommen Sie direkt zur Umfrage. Eine Teilnahme ist bis 5. Juni 2020 möglich.

Ihre Antworten werden vom unabhängigen Marktforschungsinstitut Marketagent.com anonym ausgewertet und fließen in die Erstellung der „Fieberkurve des Rechtsstaates 2020“ ein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 
 

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Weitere Informationen zu COVID-19

Bitte beachten Sie unsere laufend aktualisierten Informationen auf der Website des ÖRAK!

Wir ersuchen Sie zu beachten, dass es sich bei den Informationen in diesem Newsletter sowie auf der Website des ÖRAK um keine abschließende Darstellung handelt und diese ein Studium der einschlägigen Vorschriften und Anordnungen nicht ersetzen können. Manche der dargestellten Aspekte können kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Wir laden Sie daher ein, unseren Informationsbereich auf https://www.rechtsanwaelte.at wiederkehrend zu besuchen.

 
 
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