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Hoffmann: Keine Unvereinbarkeit bei Böhmdorfer

Wien, am 29.07.2002: Dr. Klaus Hoffmann, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages, nimmt zur „Pachtvertrags-Diskussion“ um Minister Dr. Böhmdorfer Stellung:

„Offensichtlich sind jene Bundesräte, die im Morgengrauen (so die entsprechende Presseaussendung) der Sitzung am 26. Juli Fragen an den Herrn Justizminister gestellt haben, der Auffassung, dass nur unselbständig Tätige mit Rückkehrrecht in Regierungsämter berufen werden können, wogegen zuvor freiberuflich Tätige ihre Existenz zu liquidieren haben.

Was sollte Bundesminister Dr. Böhmdorfer mehr tun, als er getan hat? Nach dem Unvereinbarkeitsgesetz dürfte er eine Beteiligung von 25 % an seiner Kanzlei halten, auch eine solche Beteiligung hält er nicht. Dass er seinerzeit im Zuge einer Vereinbarung (1998), zwei Jahre bevor er zum Minister berufen wurde, Kanzleieinrichtung und einen Anteil an seinem Klientenstock verpachtet hat, ist seine Privatsache gewesen und auch aus heutiger Sicht unbedenklich.

Worum es wirklich geht, ist gute Rechtspolitik für Österreich zu machen und dies geschieht, wenn selbstredend in manchen Angelegenheiten durchaus auch andere Auffassungen in der Sache vertreten werden können. Abgeordnete sollten diese Aufgabe im Auge behalten und nicht unsachliche persönliche Auseinandersetzungen führen.“

Rückfragen:

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Rotenturmstraße 13, A-1010 Wien
Tel: 01/535 12 75-0 Fax: DW 13

E-Mail: rechtsanwaelte@oerak.at 

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