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Marianne Beth Preis


Preis zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in Österreich
 

Rechtsstaatlichkeit und die damit verbundenen Prinzipien sind die wichtigste Grundlage eines geordneten, demokratischen und friedlichen Gemeinwesens und Garanten für ein lebenswertes und sicheres Land Österreich.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwaltsanwärterinnen und Rechtsanwaltsanwärter tragen Tag für Tag entscheidend zum Schutz und Ausbau der Rechtsstaatlichkeit in Österreich bei. Dieser Einsatz für die Rechtsstaatlichkeit geht häufig weit über den beruflichen Kernbereich hinaus und umfasst dabei auch rechtsbezogenes Wirken zum Wohle der Gesellschaft sowie Leistungen zur Weiterentwicklung des eigenen Berufsstandes.

Um dieses Engagement sichtbar zu machen, zu honorieren und eine Vorbildwirkung zu schaffen, stiftet der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) im Gedenken an die erste in Österreich eingetragene Rechtsanwältin, Marianne Beth (geb. von Weisl, 1890-1984), den Marianne Beth Preis.

Mit dem Marianne Beth Preis sollen besondere, über den beruflichen Kernbereich hinausgehende Leistungen von Kolleginnen und Kollegen zum Wohle der Gesellschaft sowie zur Weiterentwicklung des Berufsstandes gewürdigt werden.

Marianne Beth Preis 2021
 

Über die Preisträgerin bzw. den Preisträger hat eine hochkarätige Jury entschieden. Als erste Preisträgerin des Marianne Beth Preis wurde Frau Dr. Helene Klaar ausgezeichnet. Sie setzt sich seit Jahren für die Stärkung der Kinderrechte und gesellschaftliche Veränderungen zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein. Darüber hinaus gilt ihr Engagement im Vorstand der Wiener Frauenhäuser und der Wiener Wohnungskommission als vorbildhaft.

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des Grundrechtetages der österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte am 27. Juni 2022.

ÖRAK-Präs Dr. Rupert Wolff würdigte die Juristin für Ihren Einsatz für die Schwächeren der Gesellschaft, ihr Engagement für die Rechtsanwaltschaft, ihre Lehrtätigkeit, ihre stets klaren Worte sowie insgesamt wegen ihrer Verdienste um die Rechtsstaatlichkeit.


vlnr: Niva von Weisl, Dr. Helene Klaar, ÖRAK-Präsident Dr. Rupert Wolff

 

Über Marianne Beth
 

Marianne Beth (geb. von Weisl, 1890-1984) promovierte 1921 als erste Frau in Österreich zum Dr. jur. und wurde 1928 als erste österreichische Rechtsanwältin eingetragen. Daneben engagierte sie sich in mehreren Vereinen für die österreichische Frauenbewegung, insbesondere im Kontext der rechtlichen Gleichstellung der Frau. Im Dezember 1938 wurde Marianne Beth als konvertierte Jüdin aus der Rechtsanwaltsliste gelöscht und flüchtete in die USA, wo sie am Reed College in Portland, Oregon, unterrichtete und sich eine neue Existenz aufbaute. Sie starb am 19. August 1984 im Alter von 94 Jahren in New York.

Die Widmung des Preises im Gedenken an Marianne Beth ist auch im Kontext ihrer Streichung von der Rechtsanwaltsliste im Jahre 1938 zu sehen. Dieser Vorgang war ein historisches Unrecht, das der ÖRAK nicht verschweigen, sondern bewusst in den Fokus rücken möchte.

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