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Oberster Gerichtshof

Oberster Gerichtshof (OGH)
1016 Wien, Schmerlingplatz 10-11, Tel.: +43 1 521 52-3780

Mit BGBl I 190/2013 vom 2. September 2013 wurde das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Justiz kundgemacht. Darin werden ua die Nachfolgeregelungen für die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission (OBDK), die mit Ende 2013 abgeschafft wurde, getroffen.

Seit 01.01.2014 geht der Rechtszug in disziplinarrechtlichen und einer Reihe von berufsrechtlichen Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter an den OGH.

Der OGH erledigt die ihm zugewiesenen Aufgaben in 6 Senaten, die jeweils aus zwei Richtern und zwei Anwaltsrichtern bestehen (§ 59 Abs 1 DSt). 

Informationen zum Berufungssenat und der Disziplinarsenate für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter finden Sie auf der Homepage des OGH. Informationen zu den Mitgliedern aus dem Anwaltsstand der einzelnen Bundesländer finden Sie direkt auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern.

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