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Verbrechensopfer-Beratung

Das Service der Verbrechensopfer-Beratung durch Rechtsanwälte wird in einigen Bundesländern angeboten.

Einige Bundesländer haben eine Hotline eingerichtet, über die der Kontakt zu einem Rechtsanwalt hergestellt wird. Nähere Auskünfte über Zeit und Ort der Verbrechensopfer-Beratung erteilen auch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern.

Wozu?

Opfer von Verbrechen stehen unter hohem persönlichen Druck und fürchten oft bei einer Anzeige, der Konfrontation mit dem Täter nicht gewachsen zu sein.

Die Verbrechensopfer-Beratung klärt Fragen, die in so einer Situation auftreten z.B.:

  • Welche Rechte habe ich als Opfer bei Gericht?
  • Muss ich dem Täter gegenübertreten z.B. bei einer Zeugenaussage?
  • Inwieweit wird meine Intimsphäre möglicherweise vor Gericht verletzt?
  • Soll Anzeige erstattet werden? 
  • Bestehen Chancen auf finanzielle Entschädigung? usw.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer.

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