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Patientenverfügungsregister der österreichischen Rechtsanwälte ab sofort Online

Am 1. Juni 2006 ist das Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ermöglicht Patienten, bestimmte Behandlungsformen abzulehnen. Vorraussetzung ist eine entsprechende ärztliche und rechtliche Aufklärung. Nach Errichtung einer Patientenverfügung ist es entscheidend, dass diese im Ernstfall möglichst rasch aufgefunden werden kann.

Aus diesem Grund hat sich der Österreichische Rechtsanwaltskammertag entschlossen, ein Patientenverfügungsregister zu errichten. In diesem Register können Rechtsanwälte Patientenverfügungen registrieren, die bei ihnen errichtet worden sind. Nicht die Verfügung selbst wird hier hinterlegt, sondern die Tatsache der Errichtung und der Hinterlegungsort. So wird im Falle des Fehlens der Einsichts-, Urteils- und Äußerungsfähigkeit des Patienten der Krankenanstalt und damit den behandelnden Intensivmedizinern eine möglichst schnelle Auffindbarkeit ermöglicht. Auch allgemeine Daten des Patienten, das Errichtungsdatum, die Dauer der Gültigkeit und die Kontaktdaten des aufklärenden Arztes werden hier registriert. Es ist das erste Register dieser Art in Österreich.

Check Dein Recht
Da eine Patientenverfügung sehr komplex ist und eine ausführliche Aufklärung wesentlich ist, bieten Österreichs Rechtsanwälte ein vorsorgliches Beratungspaket, den „Patientenverfügungs-Check“ an. Im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches und anhand einer Musterpatientenverfügung erläutert der Rechtsanwalt, welche Punkte beim Aufsetzen einer Patientenverfügung unbedingt zu beachten sind. Er hilft bei der Entscheidung, ob eine derartige Verfügung für den Ratsuchenden in Frage kommt, erklärt die Voraussetzungen für eine verbindliche Patientenverfügung und weist auf die beschränkte zeitliche Geltung und ihre jederzeitige Widerrufbar- und Abänderbarkeit hin.

Die Kosten für den Patientenverfügungs-Check liegen bei € 120.- (inkl. USt). Sollte die notwendige ärztliche Aufklärung bereits schriftlich vorliegen und sich daraus die abgelehnte medizinische Behandlung eindeutig ergeben, so kann der Rechtsanwalt die Patientenverfügung im Rahmen des Patientenverfügungs-Checks auch bereits errichten.

In Österreich gibt es 5000 Rechtsanwälte, rund fünfzehn Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Öffentlichkeitsarbeit, Julia Bisanz, Tel. 01 / 535 12 75- 15
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

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