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Rechtsanwalts-Präsident Gerhard Benn-Ibler: Verfahrensbeschleunigung ja - aber nicht auf die Kosten der Qualität und zu Lasten des Rechtes der Prozessparteien auf unabhängigen Rechtsanwalt.

Der jüngste Vorschlag des Justizministers, die Verfahrensdauer auf höchstens ein Jahr zu beschränken und dieses Ziel mit etwaigen Ersatzansprüchen – auch gegen Rechtsanwälte – durchsetzen zu wollen, stößt bei den Rechtsanwälten auf massiven Widerstand.

Das Ziel des Justizministers, Zivilverfahren in erster Instanz binnen eines Jahres abzuschließen und dies mit einer Art „staatlichen Garantie“ zu versehen, sei in Hinblick auf Kostenfaktoren und dem Bemühen um Reform und stete Verbesserung legitim. Allerdings darf dies nicht dazu führen, dass der Staat bei Nichteinhaltung der Frist Ersatzansprüche auch gegen Rechtsanwälte stellen kann. Denn wenn auf Rechtsanwälte als Parteienvertreter auf diese Weise Druck ausgeübt werden kann, sodass sie damit rechnen müssen, bei Verletzung der Frist persönlich zu haften, schränkt dies die anwaltliche Unabhängigkeit, die wiederum der Garant für die Durchsetzung der Rechte Einzelner ist, massiv ein.

Benn-Ibler: „Rechtsanwälte sind ausschließlich im Interesse ihrer Klienten tätig, deren Rechte sie verteidigen, sichern und durchsetzen. Daher darf das Überschreiten solcher Fristen mit Sicherheit nicht als Verschulden des Rechtsanwaltes gewertet werden.“

Bereits jetzt zählen die durchschnittlichen Verfahrenszeiten in Österreich zu den kürzesten innerhalb Europas. „Es ist wichtig, darüber nachzudenken, welche Möglichkeiten es gibt, die Verfahrensdauer in Österreich weiter zu verkürzen, aber dies darf nicht auf Kosten von Qualität und Unabhängigkeit des Anwaltsberufes geschehen, so Benn-Ibler abschliessend.

In Österreich gibt es 4500 Rechtsanwälte, rund zwölf Prozent davon sind Frauen. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, ÖRAK, mit Sitz in Wien.

Rückfragenhinweis:
ÖRAK, Generalsekretär Dr. Alexander Christian, Tel. 01 / 535 12 75
PR-Agentur comm:unications, Sabine Pöhacker, Tel. 01/ 315 14 11-0

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