Rechtswörterbuch
Liegt dann vor, wenn die vom Gericht zugesprochene Rechtsfolge etc eine andere ist als die begehrte. (Bsp: Nichtigerklärung oder Aufhebung einer Ehe gegenüber der begehrten Ehescheidung und umgekehrt)
Liegt dann vor, wenn die vom Gericht zugesprochene Rechtsfolge etc eine andere ist als die begehrte. (Bsp: Nichtigerklärung oder Aufhebung einer Ehe gegenüber der begehrten Ehescheidung und umgekehrt)