Rechtswörterbuch
Von bedingtem Vorsatz spricht man, wenn ein Täter den schädlichen Erfolg seines Handelns zwar nicht will, auch nicht gewiss weiß, dass er eintritt, ihn jedoch ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet.
Von bedingtem Vorsatz spricht man, wenn ein Täter den schädlichen Erfolg seines Handelns zwar nicht will, auch nicht gewiss weiß, dass er eintritt, ihn jedoch ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet.