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Rechtswörterbuch

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Beschlagnahme

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Die Beschlagnahme ist eine gerichtliche Entscheidung auf Begründung oder Fortsetzung einer Sicherstellung und das gerichtliche Verbot der Veräußerung, Belastung oder Verpfändung von Liegenschaften oder Rechten, die in einem öffentlichen Buch eingetragen sind. Wichtig: Anerkannte gesetzliche Verschwiegenheitspflichten, wie etwa die des Rechtsanwalts dürfen nicht durch eine Beschlagnahme von Handakten mit den darin enthaltenen Informationen umgangen werden.

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