Rechtswörterbuch
Unter Bestandschutz wird in der Regel der Kündigungsschutz des Mietrechtsgesetz 1981 verstanden. Nur bei Vorliegen einer der im Gesetz angeführten Gründe kann der Vermieter aufkündigen. Wichtig: für Mietverträge in einem Ein- oder Zweifamilienhaus seit 1.1.2002 gibt es keinen Kündigungsschutz mehr.