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Rechtswörterbuch

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Bestandschutz

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Unter Bestandschutz wird in der Regel der Kündigungsschutz des Mietrechtsgesetz 1981 verstanden. Nur bei Vorliegen einer der im Gesetz angeführten Gründe kann der Vermieter aufkündigen. Wichtig: für Mietverträge in einem Ein- oder Zweifamilienhaus seit 1.1.2002 gibt es keinen Kündigungsschutz mehr.

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