Rechtswörterbuch
Ausschließlich in erster Instanz tätig werdendes Gericht, dem sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen bestimmte Angelegenheiten durch Gesetz zugewiesen sind.
Ausschließlich in erster Instanz tätig werdendes Gericht, dem sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen bestimmte Angelegenheiten durch Gesetz zugewiesen sind.