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Rechtswörterbuch

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Binnenmarkt

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Der Binnenmarkt bezeichnet den Gemeinsamen Wirtschaftsraum, der von den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen gebildet wird und in dem der freie Verkehr von Dienstleistungen, Kapital, Personen bzw Waren (Binnenmarktsfreiheiten) gewährleistet wird.

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