Rechtswörterbuch
Der Binnenmarkt bezeichnet den Gemeinsamen Wirtschaftsraum, der von den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen gebildet wird und in dem der freie Verkehr von Dienstleistungen, Kapital, Personen bzw Waren (Binnenmarktsfreiheiten) gewährleistet wird.