Rechtswörterbuch
Lateinischer Ausdruck für Schuld, der in der Rechtssprache als Synonym für Verschulden verwendet wird. Ein Anspruch auf Schadenersatz setzt in der Regel ein Verschulden des Schädigers voraus. Nur wenn ihm seine Handlung vorwerfbar ist, ist der Schädiger zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Verschuldensformen sind Vorsatz und Fahrlässigkeit.